Ausbildungsbetriebe
Gesetzliche Grundlage dafür ist die jeweilige Rechtsverordnung zur Anerkennung von Ausbildungsstätten in den einzelnen Berufen der Land- und Hauswirtschaft. Wenn Sie wissen wollen, welche Ausbildungsstätten in Sachsen im jeweiligen Beruf anerkannt sind, wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsberater beim zuständigen Landratsamt.
Um einen Ausbildungsplatz zu erhalten, richten Sie Ihre Bewerbung direkt an den Betrieb. Zweckmäßig ist es auch, während des Besuchs der Mittelschule ein Betriebspraktikum in einem solchen Betrieb zu absolvieren.
Wir wünschen Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg.
Hinweise zur Überprüfung einer bereits anerkannten Ausbil-dungsstätte für die Berufsausbildung zum/zur Pferdewirt/in
Seit August 2010 gilt eine neue Ausbildungsverordnung für den Beruf Pferdewirt/in. Darauf aufbauend ist seit Februar 2011 eine neue Bundesverordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum/r Pferdewirt/in in Kraft getreten.
ACHTUNG !
Diese Neuordnung der Ausbildungsordnung im Beruf Pferdewirt/in macht es erforderlich, dass für alle bisher anerkannten Ausbildungsbetriebe vor der Eintragung eines Lehrverhältnisses nach neuer Ausbildungsordnung eine Überprüfung und Neuanerkennung als Ausbildungsstätte erfolgen muss.
-
Antrag auf Überprüfung des Betriebs als Ausbildungsstätte zum/zur Pferdewirt/in
[Download, *.pdf, 0,50 MB] -
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin
vom 7. Februar 2011 (BGBl. I. S. 228) -
Hinweise zur Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin/zum Pferdewirt ab dem 01.08.2010
[Download,*.pdf, 0,14 MB]

