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Ausbildungsbetriebe

Auszubildende dürfen nur von den Betrieben eingestellt und ausgebildet werden, die von der Landesdirektion Chemnitz bzw. seit dem 01.08.2008 dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als Ausbildungsstätte im jeweiligen Beruf anerkannt sind. Dazu wird auf der Grundlage eines Antrags durch den Betrieb (siehe rechte Spalte: Formulare für Betriebe zur Anerkennung als Ausbildungsstätte und Antrag auf Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung als Ausbilder/in) ein Anerkennungsverfahren durch-laufen, in dem die Eignung der Ausbildungsstätte festgestellt wird.

Gesetzliche Grundlage dafür ist die jeweilige Rechtsverordnung zur Anerkennung von Ausbildungsstätten in den einzelnen Berufen der Land- und Hauswirtschaft. Wenn Sie wissen wollen, welche Ausbildungsstätten in Sachsen im jeweiligen Beruf anerkannt sind, wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsberater beim zuständigen Landratsamt.

Um einen Ausbildungsplatz zu erhalten, richten Sie Ihre Bewerbung direkt an den Betrieb. Zweckmäßig ist es auch, während des Besuchs der Mittelschule ein Betriebspraktikum in einem solchen Betrieb zu absolvieren.

Wir wünschen Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg.

Hinweise zur Überprüfung einer bereits anerkannten Ausbil-dungsstätte für die Berufsausbildung zum/zur Pferdewirt/in

Seit August 2010 gilt eine neue Ausbildungsverordnung für den Beruf Pferdewirt/in. Darauf aufbauend ist seit Februar 2011 eine neue Bundesverordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum/r Pferdewirt/in in Kraft getreten.


ACHTUNG !

Diese Neuordnung der Ausbildungsordnung im Beruf Pferdewirt/in macht es erforderlich, dass für alle bisher anerkannten Ausbildungsbetriebe vor der Eintragung eines Lehrverhältnisses nach neuer Ausbildungsordnung eine Überprüfung und Neuanerkennung als Ausbildungsstätte erfolgen muss.

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Bild: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 34 Berufsbildung

Margitta Grimm

Formulare zur Berufsausbildung

Der Berufsausbildungsvertrag ist zwischen einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden abzuschließen.

Ausbildungsstätten für milchwirtschaftliche Berufe