Ausbildungsberuf Landwirt/in
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
Kein anderer Beruf bietet eine solche Vielfalt und Abwechslung wie der des Landwirts. Landwirte versorgen die Bevölkerung mit gesunden, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft. Darüber hinaus bieten sie Dienstleistungen im Naturschutz und der Landschaftspflege an. Immer mehr Betriebe erschließen neben der klassischen Bodenbearbeitung andere Bereiche wie die Erzeugung regenerativer Energie oder nachwachsender Rohstoffe. Landwirte kennen die ökologischen Zusammenhänge in der Natur und verfügen über die notwendigen Fähigkeiten zur Führung eines Betriebs. Der jahres-zeitlich bedingte unterschiedliche Verlauf der Arbeit macht die Tätigkeit des Landwirts interessant und abwechslungsreich. Ständig neue technische und wirtschaftliche Herausforderungen sorgen für ein anspruchsvolles und verantwortungsvolles Berufsfeld.
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2. Ausbildungsinhalte
- betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge im Ausbildungsbetrieb
- Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
- Pflanzenproduktion
- Tierproduktion
- die betriebliche Ausbildung muss jeweils mindestens zwei Betriebszweige der Pflanzen- und Tierproduktion beinhalten
- Betriebszweige der pflanzlichen Erzeugung sind z. B.
Getreide- und Maisanbau, Hackfruchtanbau, Ackerfutteranbau, Grünland und Ölfrüchteanbau - Betriebszweige der tierischen Erzeugung sind z. B.
Milchviehhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Schafhaltung und Pferdehaltung
- Betriebszweige der pflanzlichen Erzeugung sind z. B.
2.1 Überbetriebliche Ausbildung
- ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung
2.2 Berichtsheftführung
Der Lehrling hat während der Ausbildung ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Der Lehrling hat während der Ausbildung ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium. Es soll die Pflanzen enthalten, die in der Pflanzenkenntnisliste genannt werden. Die Führung des Berichtshefts ist eine Grundlage für die Zwischen- und Abschlussprüfungen.
3. Prüfungen
3.1 Zwischenprüfung
3.2 Abschlussprüfung
- die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff in einer betrieblichen Prüfung (praktisch und mündlich) und schriftlich geprüft werden
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Informationen zum Prüfungswesen
(Anmeldetermine, Prüfungstermine)
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Landwirtschaftsmeister/-in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
- Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
- Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

