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Förderung von Bildungsmaßnahmen und Aufwandsentschädigungen

ESF Richtlinie Berufliche Bildung/2011

Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieses Vorhabensbereichs sind folgende Projektbereiche förderfähig:

A - Projekte zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen

  • Projektbereich A1: Betriebliche und berufliche Weiterbildung,
  • Projektbereich A2: Transferprojekte und Projekte des fachlichen Austauschs, innovative Projekte, Studien.

B - Projekte zur Berufsorientierung und -vorbereitung

C - Projekte der betrieblichen und betriebsnahen Ausbildung

  • Projektbereich C1: Zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze,
  • Projektbereich C2: Verbundausbildung,
  • Projektbereich C3: Berufsausbildungsplatzförderung für besondere Zielgruppen,
  • Projektbereich C4: Zusatzqualifikationen,
  • Projektbereich C5: Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen,
  • Projektbereich C6: Ergänzungsqualifikationen,
  • Projektbereich C7: Modellprojekte.

D - Projekte der transnationalen beruflichen Bildung

  • Projektbereich D1: Projekte der transnationalen beruflichen Bildung,
  • Projektbereich D2: Zusätzliche transnationale außerbetriebliche Ausbildungsplätze.

Förderrichtlinie Besondere Initativen (BesIn/2007)

Auszubildenden und Praktikanten soll die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und beruflichen Wettbewerben sowie land- und hauswirtschaftlichen Berufszugehörigen die Teilnahme an zeitgemäßen beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht werden. Fördergegenstand dieser Richtlinie sind besondere Initiativen, die institutionelle Förderung von Vereinigungen und sonstige Maßnahmen. Dazu zählen die folgenden Berufsbildungsmaßnahmen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft:
  • Teilnahme an Maßnahmen der Berufsbildung nach Berufsbil-dungsgesetz; (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung)
  • Teilnahme an berufsbezogenen Wettbewerben
  • Ausrichtung von berufsbezogenen Wettbewerben
  • Demonstrationsvorhaben der Berufsbildung

Richtlinie Begabtenförderung berufliche Bildung

Fördermöglichkeit für die Fachschulausbildung

  • bis zum 30. Lebensjahr kann BAföG gezahlt werden
  • zu beantragen beim zuständigen Landratsamt Ausbildungsförderung 
  • Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung möglich
  • bis zum 25. Lebensjahr kann Kindergeld beantragt werden
  • BAföG - Infos
    (Verweis zum Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Fördermöglichkeit für die Meisterausbildung

Meister-BAföG nach dem Aufstiegs-Förderungsgesetz (AFBG)
  • Rückzahlung zwei Jahre nach Ausbildung
  • Mindestraten von 128,00 €/Monat 
  • Zuschuss und Darlehen (Darlehen muss zurückgezahlt werden)

Zahlung von Entschädigungen für Ausschusstätigkeiten und Leistungen bei beruflichen Prüfungen in der Land- und Hauswirtschaft

Für ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss und in den Prüfungsausschüssen erhalten deren Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine Entschädigung.

Marginalspalte

Weitere Fördermöglichkeiten

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Ansprechpartner ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung" und Begabtenförderung

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 34 Berufsbildung

Kathlen Runge

Ansprechpartner Aufwandsentschädigung

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Ursula Helbig