Förderung von Bildungsmaßnahmen und Aufwandsentschädigungen
ESF Richtlinie Berufliche Bildung/2011
Förderrichtlinie Besondere Initativen (BesIn/2007)
Richtlinie Begabtenförderung berufliche Bildung
Fördermöglichkeit für die Fachschulausbildung
Fördermöglichkeit für die Meisterausbildung
Zahlung von Entschädigungen für Ausschusstätigkeiten und Leistungen bei beruflichen Prüfungen in der Land- und Hauswirtschaft
ESF Richtlinie Berufliche Bildung/2011
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieses Vorhabensbereichs sind folgende Projektbereiche förderfähig:
Im Rahmen dieses Vorhabensbereichs sind folgende Projektbereiche förderfähig:
A - Projekte zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen
- Projektbereich A1: Betriebliche und berufliche Weiterbildung,
- Projektbereich A2: Transferprojekte und Projekte des fachlichen Austauschs, innovative Projekte, Studien.
B - Projekte zur Berufsorientierung und -vorbereitung
C - Projekte der betrieblichen und betriebsnahen Ausbildung
- Projektbereich C1: Zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze,
- Projektbereich C2: Verbundausbildung,
- Projektbereich C3: Berufsausbildungsplatzförderung für besondere Zielgruppen,
- Projektbereich C4: Zusatzqualifikationen,
- Projektbereich C5: Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen,
- Projektbereich C6: Ergänzungsqualifikationen,
- Projektbereich C7: Modellprojekte.
D - Projekte der transnationalen beruflichen Bildung
- Projektbereich D1: Projekte der transnationalen beruflichen Bildung,
- Projektbereich D2: Zusätzliche transnationale außerbetriebliche Ausbildungsplätze.
Förderrichtlinie Besondere Initativen (BesIn/2007)
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Richtlinientext
Link Revosax -
Informationen zur Richtlinie Besondere Initativen (BesIn/2007)
www.umwelt.sachsen.de
Auszubildenden und Praktikanten soll die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und beruflichen Wettbewerben sowie land- und hauswirtschaftlichen Berufszugehörigen die Teilnahme an zeitgemäßen beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht werden. Fördergegenstand dieser Richtlinie sind besondere Initiativen, die institutionelle Förderung von Vereinigungen und sonstige Maßnahmen. Dazu zählen die folgenden Berufsbildungsmaßnahmen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft:
- Teilnahme an Maßnahmen der Berufsbildung nach Berufsbil-dungsgesetz; (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung)
- Teilnahme an berufsbezogenen Wettbewerben
- Ausrichtung von berufsbezogenen Wettbewerben
- Demonstrationsvorhaben der Berufsbildung
Richtlinie Begabtenförderung berufliche Bildung
Fördermöglichkeit für die Fachschulausbildung
- bis zum 30. Lebensjahr kann BAföG gezahlt werden
- zu beantragen beim zuständigen Landratsamt Ausbildungsförderung
- Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung möglich
- bis zum 25. Lebensjahr kann Kindergeld beantragt werden
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BAföG - Infos
(Verweis zum Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Fördermöglichkeit für die Meisterausbildung
Meister-BAföG nach dem Aufstiegs-Förderungsgesetz (AFBG)
- Rückzahlung zwei Jahre nach Ausbildung
- Mindestraten von 128,00 €/Monat
- Zuschuss und Darlehen (Darlehen muss zurückgezahlt werden)
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Meister - BAföG
(Verweis zum Bundesministerium für Bildung und Forschung)


