Ausbildungsberuf Gärtner/in
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
Gärtner erzeugen Topfpflanzen und Schnittblumen, Stauden und Baumschulerzeugnisse, hochwertiges Obst und Gemüse. Sie gestalten auch Gärten, Parkanlagen oder Friedhöfe. Kaum ein anderer Beruf bietet eine solche Vielfalt und Abwechslung wie dieser.
Auch im Gartenbau gewinnt der Umwelt- und Naturschutz zunehmend an Bedeutung. Für die erfolgreiche Bewirtschaftung eines gartenbaulichen Betriebs ist heute eine umfassende und vielseitige Ausbildung notwendig. Der Gärtner muss in der Lage sein, sich neuen Marktanforderungen anzupassen und schnell unternehmerische Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Tätigkeiten des Gärtners orientieren sich an den natürlichen Vegetationsabläufen der Pflanzen und können daher abhängig von der Jahreszeit stark wechseln. Gärtner müssen Freude am Beraten von Kunden und am Verkaufen haben. Je nach Interesse und Neigung kann im Gartenbau zwischen sieben unterschiedlichen Fachrichtungen gewählt werden.
Auch im Gartenbau gewinnt der Umwelt- und Naturschutz zunehmend an Bedeutung. Für die erfolgreiche Bewirtschaftung eines gartenbaulichen Betriebs ist heute eine umfassende und vielseitige Ausbildung notwendig. Der Gärtner muss in der Lage sein, sich neuen Marktanforderungen anzupassen und schnell unternehmerische Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Tätigkeiten des Gärtners orientieren sich an den natürlichen Vegetationsabläufen der Pflanzen und können daher abhängig von der Jahreszeit stark wechseln. Gärtner müssen Freude am Beraten von Kunden und am Verkaufen haben. Je nach Interesse und Neigung kann im Gartenbau zwischen sieben unterschiedlichen Fachrichtungen gewählt werden.
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Entsprechend den unterschiedlichen Schwerpunkten im Gartenbau gibt es auch nach verschiedenen Fachrichtungen ausgerichtete Ausbildungsbetriebe:
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Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
(Liste der sächsischen Ausbildungsberater zum Download u.a.)
2. Ausbildungsinhalte
Allgemein
- betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge im Ausbildungsbetrieb erlernen
- Natur- und Umweltschutz, Energie und Materialien rationell verwenden
- Böden, Erden und Substrate kennen und beurteilen
- Pflanzen kultivieren und verwenden
- Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen sowie Materialien und Werkstoffe richtig anwenden
Fachrichtung Zierpflanzenbau
- Zierpflanzen aussäen, pikieren, topfen, heranziehen
- Zierpflanzen termingerecht und umweltschonend kultivieren
- Ernten, Aufbereiten und Lagern
- Zierpflanzen marktgerecht aufbereiten
- Beraten und Verkaufen
Fachrichtung Gemüsebau
- Anbau von Gemüse planen
- Jungpflanzen vermehren und heranziehen
- Gemüse unter Glas und im Freiland produzieren
- Ernten, Aufbereiten und Lagern
- Beraten und Verkaufen
Fachrichtung Baumschule
- Baumschulquartiere und Flächen für Containerkulturen anlegen
- Gehölze vermehren, veredeln und pflegen
- Gehölze roden, sortieren, kennzeichnen und lagern
- Beraten und Verkaufen
Fachrichtung Obstbau
- Obstpflanzungen anlegen
- Obstgehölze formieren, schneiden und veredeln
- Gemüse unter Glas und im Freiland produzieren
- Ernten, Aufbereiten und Lagern
- Beraten und Verkaufen
Fachrichtung Staudengärtnerei
- Stauden vermehren und bis zur Verkaufsreife kultivieren
- Pflegemaßnahmen durchführen
- Stauden für verschiedene Verwendungszwecke auswählen und aufbereiten
- Beraten und Verkaufen
Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- Baustellen vorbereiten, einrichten und abwickeln
- Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen ausführen
- befestigte Flächen herstellen
- Bauwerke in Außenanlagen herstellen
- vegetationstechnische Arbeiten ausführen
Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
- Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern
- Trauerbinderei und Dekoration anfertigen
- Pflanzen vermehren und heranziehen
- Beraten und Verkaufen
2.1 Überbetriebliche Ausbildung
- ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung
2.2 Berichtsheftführung
Der Lehrling hat während der Ausbildung ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium. Es soll die Pflanzen enthalten, die in der Pflanzenkenntnisliste genannt werden. Die Führung des Berichtshefts ist eine Grundlage für die Zwischen- und Abschlussprüfungen.
3. Prüfungen
3.1 Zwischenprüfung
- Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.
3.2 Abschlussprüfung
- Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch, mündlich und schriftlich geprüft werden.
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Informationen zum Prüfungswesen
(Anmeldetermine, Prüfungstermine)
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Gärtnermeister/-in
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Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in
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Staatlich geprüfte/r Techniker/-in
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Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
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Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
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Geprüfte/r Kundenberater/-in
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Fachhochschul- oder Hochschulstudium
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nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
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Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

