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Grüne Berufe

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Ausbildungsberuf Winzer/in

1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung

Das Weinanbaugebiet Sachsen ist eines der kleinsten in Deutschland und eines der nordöstlichsten Europas. Die sächsischen Qualitätsweine werden über die Landesgrenzen hinaus geschätzt. Sie gelten als Rarität und Spezialität. Der Goldriesling ist dabei eine Rebsorte, die nur im sächsischen Weinbau in nennenswertem Umfang zu finden ist. Seit mehr als 800 Jahren werden im Elbtal Reben kultiviert. Der sachkundige Anbau der Reben und ihre Pflege sowie nicht zuletzt die ausgewogene Verarbeitung sind zum Markenzeichen sächsischer Winzer/innen geworden. Das Wirken des/der Winzers/Winzerin ist sehr abwechs-lungsreich - von der Arbeit auf den Rebflächen über die Tätigkeit im Weinkeller bis zur Vermarktung und Kundenbetreuung. Winzer/in ist ein grüner Beruf, der überdurchschnittlichen Einsatz und Exaktheit erfordert.
Anforderungen
  • Naturverbundenheit
  • Interesse an der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • technisches Verständnis
  • Bereitschaft zur körperlichen Arbeit
  • guter Geschmacks- und Geruchssinn
  • Selbstständigkeit und Verantwortungs-bewusstsein
  • Aufgeschlossenheit beim Umgang mit Kunden
Ausbildungs-dauer
  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungs-
betrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Ausbildungsberatung)

Berufsschule

  • die berufsschulische Ausbildung der Winzer aus Sachsen erfolgt in Baden-Württemberg

2. Ausbildungsinhalte

  • betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen im Ausbildungsbetrieb
  • Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
  • Traubenerzeugung
  • Kellerwirtschaft
  • Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
     

2.1  Überbetriebliche Ausbildung

2.2  Berichtsheftführung

Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

3. Prüfungen

3.1  Zwischenprüfung
  • Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.

 

3.2  Abschlussprüfung

  • Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.

4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Winzermeister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in oder Techniker/-in für Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Hochschulstudium (Weinbau und Önologie, Getränketechnologie, Weinbetriebswirtschaft)
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
  • Weiterbildungsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

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Bild: Ausbildungsberuf Winzer/in

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 34 Berufsbildung

Gisela Müller

Ausbildungsberatung / -betriebe, Berufsschulen

In Sachsen gibt es die folgenden anerkannten Ausbildungsstätten für den Beruf Winzer:

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:

Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster

Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204