Ausbildungsberuf Tierwirt/in
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
| Anforderungen |
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Ausbildungs-dauer |
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Ausbildungs- |
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Fachrichtungen |
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2. Ausbildungsinhalte
- Tierproduktion
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Tierschutz
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Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
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betriebliche Abläufe und Organisation, wirtschaftliche Zusammenhänge
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qualitätssichernde Maßnahmen
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Umweltschutz
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Fachrichtung Rinderhaltung
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Kälber- und Jungrinderaufzucht
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Rinderhaltung
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Reproduktion
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Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren
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Weidewirtschaft, Futtergewinnung
Fachrichtung Schweinehaltung
- Reproduktion
- Sauenhaltung
- Ferkelzucht und Schweinemast
- Vermarktung
- technische Systeme der Schweinehaltung
- Verwertung und Entsorgung von Rückständen
Fachrichtung Geflügelhaltung
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Haltung und Herdenmanagement
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Fütterung
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Produktgewinnung und Vermarktung
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Reproduktion, Vermehrung, Brut
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Verwertung und Entsorgung von Rückständen
Fachrichtung Schäferei
- Schafhaltung
- Ablammung und Aufzucht
- Produktion von Wolle, Milch und Fleisch
- Hütetechnik
- Weidewirtschaft, Futtergewinnung
- Naturschutz und Landschaftspflege
Fachrichtung Imkerei
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Völkerführung und Bienengesundheit
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Bienenwanderung
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Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz
-
Bienenprodukte gewinnen und vermarkten
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Königinnenzucht
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Betriebsmittel zur Bienenhaltung
2.1 Überbetriebliche Ausbildung
- sie ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeíten und Kenntnisse
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung
2.2 Berichtsheftführung
Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur A-schlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium. Es soll die Pflanzen enthalten, die in der Pflanzenkenntnisliste genannt werden. Das Führen des Berichtshefts ist eine Grundlage für die Zwischen- und Abschlussprüfungen.
3. Prüfungen
- Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.
3.2 Abschlussprüfung
- Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.
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Informationen zum Prüfungswesen
(Anmeldetermine, Prüfungstermine)
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Tierwirtschaftsmeister/-in
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Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
- Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
- Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

