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Ausbildungsberuf Tierwirt/in

1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung

Die zunehmende Spezialisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, vor allem in der tierischen Produktion, erfordert hochqualifizierte Fachkräfte. Dem trägt die Ausbildung zum Tierwirt mit ihren fünf Fachrichtungen Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung sowie Schäferei und Imkerei Rechnung. Tierwirte züchten, halten, füttern und pflegen landwirtschaftliche Nutztiere in Tierhaltungsbetrieben. Der/Die Tierwirt/in kennt sich auch mit dem Gewinnen und richtigen Lagern tierischer Produkte wie Fleisch, Milch, Wolle oder Honig aus und weiß, wie man diese für die Vermarktung vorbereitet. Da die Ansprüche der Verbraucher an die Qualität und Herstellung tierischer Erzeugnisse ständig steigen, kommt der umwelt- und tierartgerechten Haltung und der Beachtung des Verbraucherschutzes bei der Vermarktung eine besondere Bedeutung zu.

Anforderungen
  • Freude am Umgang mit Tieren
  • Interesse an der Natur und biologischen Vorgängen
  • technisches Verständnis
  • betriebswirtschaftliches Interesse
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten 

Ausbildungs-dauer

  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungs-
betrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Ausbildungsberatung)

Fachrichtungen

  • Rinderhaltung
  • Schweinehaltung
  • Geflügelhaltung 
  • Schäferei
  • Imkerei

2. Ausbildungsinhalte

Ausbildungsinhalte Tierwirt

Allgemein
  • Tierproduktion
  • Tierschutz
  • Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
  • betriebliche Abläufe und Organisation, wirtschaftliche Zusammenhänge
  • qualitätssichernde Maßnahmen
  • Umweltschutz
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

 

Fachrichtung Rinderhaltung

  • Kälber- und Jungrinderaufzucht
  • Rinderhaltung
  • Reproduktion
  • Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren
  • Weidewirtschaft, Futtergewinnung

 

Fachrichtung Schweinehaltung

  • Reproduktion
  • Sauenhaltung
  • Ferkelzucht und Schweinemast
  • Vermarktung
  • technische Systeme der Schweinehaltung
  • Verwertung und Entsorgung von Rückständen

 

Fachrichtung Geflügelhaltung

  • Haltung und Herdenmanagement
  • Fütterung
  • Produktgewinnung und Vermarktung
  • Reproduktion, Vermehrung, Brut
  • Verwertung und Entsorgung von Rückständen

 

Fachrichtung Schäferei

  • Schafhaltung
  • Ablammung und Aufzucht
  • Produktion von Wolle, Milch und Fleisch
  • Hütetechnik
  • Weidewirtschaft, Futtergewinnung
  • Naturschutz und Landschaftspflege

 

Fachrichtung Imkerei

  • Völkerführung und Bienengesundheit
  • Bienenwanderung
  • Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz
  • Bienenprodukte gewinnen und vermarkten
  • Königinnenzucht
  • Betriebsmittel zur Bienenhaltung

 

2.1  Überbetriebliche Ausbildung

 

2.2  Berichtsheftführung

Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur A-schlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium. Es soll die Pflanzen enthalten, die in der Pflanzenkenntnisliste genannt werden. Das Führen des Berichtshefts ist eine Grundlage für die Zwischen- und Abschlussprüfungen.

3. Prüfungen

3.1  Zwischenprüfung
  • Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.

 

3.2  Abschlussprüfung

  • Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.

4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Tierwirtschaftsmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
  • Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

Marginalspalte

Bild: Ausbildungsberuf Tierwirt/in

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 34 Berufsbildung

Irina Ulbrich

Film zum Berufsbild

Ausbildungsberatung / -betriebe, Berufsschulen

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:

Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster

Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204