Ausbildungsberuf Pferdewirt/in
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fortbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
| Anforderungen |
Keine gesetzlich festgelegten Anforderungen, empfohlen wird der Realschulabschluss |
| Ausbildungs-betrieb |
Die Ausbildung wird in dualer Form durchgeführt, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung ergänzen sich. Für die betriebliche Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag schriftlich mit dem Ausbildenden zu schließen. |
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Ausbildungs- |
Die Ausbildung zum Pferdewirt dauert in der Regel drei Jahre. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Beruf erfolgt die Ausbildung über zwei Jahre (empfohlen werden jedoch drei Jahre). |
| Ausbildungs-schwerpunkte |
1. Pferdehaltung und Service |
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Pferdewirt - Fachrichtung Pferdehaltung und Service
Informationen der Sächsischen Gestütsverwaltung -
Pferdewirt - Fachrichtung Klassische Reitausbildung
Informationen der Sächsischen Gestütsverwaltung
2. Ausbildungsinhalte
- Tiergerechte Pferdehaltung, Tiergesundheit, Tierhygiene
- Bewegen und Arbeiten mit Pferden, Ausbilden von Pferden
- Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Pferderassenkunde
- Fütterung, Futtergewinnung
- Dienstleistungen, Kundenorientierung, Marketing
- Betriebliche Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
- Umgang mit fachspezifischen Maschinen und Geräten u. a.
2.1. Überbetriebliche Ausbildung
Zur Ergänzung, Vertiefung und Festigung des im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Wissens und Könnens und zum Ausgleich der Unterschiede, die sich durch Spezialisierung der einzelnen Betriebe ergeben, tragen überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen bei. Im Freistaat Sachsen werden sie für die Fachrichtungen "Pferdehaltung und Service" und "Pferdezucht" im Landgestüt Moritzburg durchgeführt.
2.2. Berichtsheftführung
Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Bestandteil des Berichtsheftes ist das Herbarium. Es soll die Pflanzen enthalten, die in der Pflanzenkenntnisliste genannt werden. Sie ist eine Grundlage für die Zwischen- und Abschlussprüfungen.
3. Prüfungen
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und mündlich geprüft. Mit der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Pferdewirtin/Pferdewirt mit der entsprechenden Fachrichtung erworben.
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Informationen zum Prüfungswesen
(Anmeldetermine, Prüfungstermine)
4. Fortbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen
- Pferdewirtschaftsmeister/in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landwirtschaft",
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt für Agrarwirtschaft
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
- nähere Angebote unter www.smul.sachsen.de/bildung/21.htm
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachen.de/vplan
- Fortbildung im sportlichen Bereich (Trainer u. a.)

