Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
Fachkraft Agrarservice ist ein neuer, attraktiver und anspruchsvoller Beruf. Ausgebildete Fachkräfte werden als Mitarbeiter in größeren landwirtschaftlichen Betrieben und in Lohnunternehmen benötigt. Zu den Aufgaben gehören Bodenbearbeitung und -bestellung, Pflanzenschutz und Düngung, Ernte, Lagerung und Konservierung sowie die Landschaftspflege. Die Fachkraft Agrarservice kennt sich mit modernster landwirtschaftlicher Technik aus. Das Warten, Pflegen und Instandhalten der Agrartechnik ist wesentlicher Bestandteil des Berufs. Die Fachkraft Agrarservice bietet landwirtschaftliche Dienstleistungen an. Dabei gewinnen Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz an Bedeutung. Abwechslung erhält der Beruf durch die jahreszeitlich bedingten unter-schiedlichen Arbeitsaufgaben.
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2. Ausbildungsinhalte
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit
- betriebliche Abläufe und Organisation
- wirtschaftliche Zusammenhänge
- Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen
- Pflegen, Warten und Instandhalten von Agrartechnik
- Pflanzenproduktion
- Bodenbearbeitung
- Bestellen und Pflegen von Kulturen
- Ernten, Lagern und Konservieren pflanzlicher Produkte
- Kommunikation und Information
- Dienstleistungen und Kundenorientierung
- qualitätssichernde Maßnahmen
Die Ausbildung muss an mindestens drei Kulturarten erfolgen.
Zur Auswahl stehen:
- Halmfrüchte
- Hackfrüchte
- Grünland
- Futterpflanzen
- Ölfrüchte
- Sonderkulturen
2.1 Überbetriebliche Ausbildung
- ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung
2.2 Berichtsheftführung
Während der Ausbildung ist ein schriftlicher Ausbildungsnachweis zu führen. Nutzen Sie dazu die als PDF-Datei zur Verfügung gestellte Vorlage in der rechten Marginalspalte. Die ausgeführten Tätigkeiten an den einzelnen Arbeitstagen sind innerhalb der Kalenderwoche schriftlich auszuweisen. Der Besuch der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildung ist thematisch darzustellen.
Krankheits- und Urlaubstage müssen kenntlich gemacht werden. Die lückenlose Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung in einem Hefter geordnet vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
3. Prüfungen
- Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.
3.2 Abschlussprüfung
- Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.
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Informationen zum Prüfungswesen
(Anmeldetermine, Prüfungstermine)
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Meister/-in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
- Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

