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Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice

1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung

Fachkraft Agrarservice ist ein neuer, attraktiver und anspruchsvoller Beruf. Ausgebildete Fachkräfte werden als Mitarbeiter in größeren landwirtschaftlichen Betrieben und in Lohnunternehmen benötigt. Zu den Aufgaben gehören Bodenbearbeitung und -bestellung, Pflanzenschutz und Düngung, Ernte, Lagerung und Konservierung sowie die Landschaftspflege. Die Fachkraft Agrarservice kennt sich mit modernster landwirtschaftlicher Technik aus. Das Warten, Pflegen und Instandhalten der Agrartechnik ist wesentlicher Bestandteil des Berufs. Die Fachkraft Agrarservice bietet landwirtschaftliche Dienstleistungen an. Dabei gewinnen Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz an Bedeutung. Abwechslung erhält der Beruf durch die jahreszeitlich bedingten unter-schiedlichen Arbeitsaufgaben.

 

Anforderungen
  • technisches Grundverständnis und Begeisterung für Agrartechnik
  • Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeit während der Saison
  • Organisationstalent, Flexibilität
  • Naturverbundenheit und ökologisches Ver-ständnis
  • Zuverlässigkeit und persönliches Engagement
  • Freude am Umgang mit Kunden
  • Betriebspraktikum in der 9. oder 10. Klasse empfohlen
Ausbildungs-dauer
  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungs-
betrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbil-dungsvertrag geschlossen
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter
    www.smul.sachsen.de/bildung - Ausbildungsberatung)

2. Ausbildungsinhalte

    • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
    • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    • Umweltschutz
    • Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit
    • betriebliche Abläufe und Organisation
    • wirtschaftliche Zusammenhänge
    • Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen
    • Pflegen, Warten und Instandhalten von Agrartechnik
    • Pflanzenproduktion
      • Bodenbearbeitung
      • Bestellen und Pflegen von Kulturen
      • Ernten, Lagern und Konservieren pflanzlicher Produkte
      • Kommunikation und Information
      • Dienstleistungen und Kundenorientierung
      • qualitätssichernde Maßnahmen

Die Ausbildung muss an mindestens drei Kulturarten erfolgen.
Zur Auswahl stehen:

  • Halmfrüchte
  • Hackfrüchte
  • Grünland
  • Futterpflanzen
  • Ölfrüchte
  • Sonderkulturen

2.1  Überbetriebliche Ausbildung

2.2  Berichtsheftführung

Während der Ausbildung ist ein schriftlicher Ausbildungsnachweis zu führen. Nutzen Sie dazu die als PDF-Datei zur Verfügung gestellte Vorlage in der rechten Marginalspalte. Die ausgeführten Tätigkeiten an den einzelnen Arbeitstagen sind innerhalb der Kalenderwoche schriftlich auszuweisen. Der Besuch der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildung ist thematisch darzustellen.

Krankheits- und Urlaubstage müssen kenntlich gemacht werden. Die lückenlose Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises ist  nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung in einem Hefter geordnet vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

3. Prüfungen

3.1  Zwischenprüfung
  • Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.

3.2  Abschlussprüfung

  • Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.

4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Meister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
  • Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

Marginalspalte

Bild: Fachkraft Agrarservice

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 34 Berufsbildung

Irina Ulbrich

Film zum Berufsbild

Ausbildungsberatung / -betriebe, Berufsschulen

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:

Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster

Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204