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Ausbildungsberuf Fischwirt/in

1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung

Fischwirte arbeiten an den vielen Seen, Flüssen und Teichen in ganz Deutschland. Der Beruf Fischwirt ist ein Beruf mit langer Tradition. Er erfordert ein sehr selbstständiges Arbeiten in der Natur - bei jedem Wetter und häufig mit unregelmäßiger Arbeitszeit. Zu den Tätigkeiten des Fischwirts gehören der Fang von Fischen, der Bau und die Pflege der Fanggeräte, die Aufzucht von Fischen in Teichen oder technischen Aquakulturanlagen sowie das Be- und Verarbeiten der Betriebserzeugnisse.

Die Ausbildung erfolgt in den zwei möglichen Ausbildungsschwerpunkten Seen- und Flussfischerei sowie Fischhaltung und Fischzucht. Für Auszubildende, die ihre Ausbildung in Betrieben in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Thüringen absolvieren, finden der theoretische Unterricht und die überbetriebliche Ausbildung in Königswartha statt. Wohl kein Ort in Deutschland ist besser für die fischereiliche Ausbildung geeignet:

Hier haben vier Fischereiunternehmen ihren Sitz, die weit über 1 000 Hektar Karpfenteiche bewirtschaften. In Königswartha wirken Fachleute im Rahmen von Forschungsvorhaben an den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Binnenfischerei und des Fischartenschutzes mit. Auszubildende finden hier eine fischereitechnische Ausrüstung, die dem Stand der Technik entspricht, eine eigene Lehr- und Versuchsteich-anlage und auch die Fischereibehörde des Freistaates Sachsen vor.

Anforderungen
  • Naturverbundenheit, Tierliebe
  • Ausdauer und Freude an selbstständiger Arbeit
  • technische Begabung und handwerkliches Geschick
  • betriebswirtschaftliches Verständnis
  • Verständnis für fischereibiologische Vorgänge

Ausbildungs-dauer
  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich
Ausbildungs-betrieb
  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter
    www.smul.sachsen.de/bildung - Ausbildungsberatung)
 Berufsschule
  • 13 Wochen pro Ausbildungsjahr (in der Regel 14-tägiger Blockunterricht) in der Außenstelle Königswartha des Gewerblichen Schulzent-rums für Ernährung, Hauswirtschaft und Körperpflege Bautzen
Fachrichtungen
  • Fischhaltung und -zucht
  • Seen- und Flussfischerei

2. Ausbildungsinhalte

  • natürliche Voraussetzungen der Fischerei, insbesondere der Eigen-schaften des Wassers und der Gewässer als Lebensräume
  • Gewässerschutz
  • fischereilich genutzte Tiere, insbesondere Körperbau, Lebensfunktionen und Verhalten
  • Gewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen
  • Bearbeiten, Verarbeiten und Vermarkten der Betriebserzeugnisse
  • Anfertigen, Bedienen, Instandsetzen und Pflegen einfacher Fischereieinrichtungen
  • Warten und Handhaben der erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
  • Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse im Umgang mit Werkstoffen sowie einfache Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Geräten
  • Umweltschutz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • betriebliche Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte
  • fachbezogene Rechtskunde

 

2.1  Überbetriebliche Ausbildung

  • ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten
  • Lehrgänge finden in der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte Königswartha und im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch statt
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung

 

2.2  Berichtsheftführung

Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

3. Prüfungen

3.1  Zwischenprüfung

  • Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Lehrjahres (praktischer, mündlicher und schriftlicher Teil)

3.2  Abschlussprüfung

  • Abschlussprüfung (praktischer, mündlicher und schriftlicher Teil)

4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Fischwirtschaftsmeister/-in

  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft

  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft

  • Landwirtschaftliches Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule

  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in

  • nähere Information unter www.smul.sachsen.de/bildung

  • Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Veranstaltungskalender unter www.smul.sachsen.de/vplan

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Bild: Ausbildungsberuf Fischwirt/in

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 93 Fischerei, Überbetriebliche Ausbildung

Ines Matko

Film zum Berufsbild

Ausbildungsberatung / -betriebe, Berufsschulen

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:

Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster

Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204