Ausbildungsberuf Fischwirt/in
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
Fischwirte arbeiten an den vielen Seen, Flüssen und Teichen in ganz Deutschland. Der Beruf Fischwirt ist ein Beruf mit langer Tradition. Er erfordert ein sehr selbstständiges Arbeiten in der Natur - bei jedem Wetter und häufig mit unregelmäßiger Arbeitszeit. Zu den Tätigkeiten des Fischwirts gehören der Fang von Fischen, der Bau und die Pflege der Fanggeräte, die Aufzucht von Fischen in Teichen oder technischen Aquakulturanlagen sowie das Be- und Verarbeiten der Betriebserzeugnisse.
Die Ausbildung erfolgt in den zwei möglichen Ausbildungsschwerpunkten Seen- und Flussfischerei sowie Fischhaltung und Fischzucht. Für Auszubildende, die ihre Ausbildung in Betrieben in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Thüringen absolvieren, finden der theoretische Unterricht und die überbetriebliche Ausbildung in Königswartha statt. Wohl kein Ort in Deutschland ist besser für die fischereiliche Ausbildung geeignet:
Hier haben vier Fischereiunternehmen ihren Sitz, die weit über 1 000 Hektar Karpfenteiche bewirtschaften. In Königswartha wirken Fachleute im Rahmen von Forschungsvorhaben an den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Binnenfischerei und des Fischartenschutzes mit. Auszubildende finden hier eine fischereitechnische Ausrüstung, die dem Stand der Technik entspricht, eine eigene Lehr- und Versuchsteich-anlage und auch die Fischereibehörde des Freistaates Sachsen vor.
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2. Ausbildungsinhalte
- natürliche Voraussetzungen der Fischerei, insbesondere der Eigen-schaften des Wassers und der Gewässer als Lebensräume
- Gewässerschutz
- fischereilich genutzte Tiere, insbesondere Körperbau, Lebensfunktionen und Verhalten
- Gewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen
- Bearbeiten, Verarbeiten und Vermarkten der Betriebserzeugnisse
- Anfertigen, Bedienen, Instandsetzen und Pflegen einfacher Fischereieinrichtungen
- Warten und Handhaben der erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
- Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse im Umgang mit Werkstoffen sowie einfache Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Geräten
- Umweltschutz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- betriebliche Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte
- fachbezogene Rechtskunde
2.1 Überbetriebliche Ausbildung
- ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten
- Lehrgänge finden in der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte Königswartha und im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch statt
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung
2.2 Berichtsheftführung
Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
3. Prüfungen
3.1 Zwischenprüfung
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Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Lehrjahres (praktischer, mündlicher und schriftlicher Teil)
3.2 Abschlussprüfung
- Abschlussprüfung (praktischer, mündlicher und schriftlicher Teil)
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Informationen zum Prüfungswesen
(Anmeldetermine, Prüfungstermine)
4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Fischwirtschaftsmeister/-in
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Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
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Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
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Landwirtschaftliches Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule
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Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
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nähere Information unter www.smul.sachsen.de/bildung
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Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Veranstaltungskalender unter www.smul.sachsen.de/vplan

