Ausbildungsberuf Revierjäger/in
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fortbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
Die Bewirtschaftung eines Jagdreviers durch den Berufsjäger kann bei allen Belangen der Land- und Forstwirtschaft den Jagdwert nachhaltig erhalten, zurückgewinnen und erhöhen. Der Berufsjäger schafft Voraussetzungen für einen naturnahen Wald- und Landbau und für ein Jagdrevier mit biologisch nachhaltigen Wildbestand bei Hoch- und Niederwild.
| Anforderungen |
Keine gesetzlich festgelegten Anforderungen, empfohlen wird der Realschulabschluss Bewerber für diesen Beruf sollten über eine gute Beobachtungsgabe in der Tier- und Pflanzenwelt verfügen. Weitere Voraussetzungen sind die Bereitschaft und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und selbständigen Arbeiten, Interesse an der Natur, vorhandener Jagdschein, Fahrerlaubnis. |
| Ausbildungs-betrieb |
Die Ausbildung wird in dualer Form durchgeführt, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung ergänzen sich. Für die betriebliche Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag schriftlich mit dem Ausbildenden zu schließen. |
| Ausbildungs-dauer |
Die Ausbildung zum Revierjäger dauert in der Regel drei Jahre. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Beruf kann die Ausbildung in Ausnahmefällen auf zwei Jahre verkürzt werden. |
2. Ausbildungsinhalte
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz
- Kenntnisse der Ausbildungsstätte
- Kenntnisse der Wildarten und ihrer Ernährung
- Gestalten der Reviere und Hegen des Wilds
- Bewirtschaften des Wildbestands und Ausüben der Jagd
- Umgang mit Jagdwaffen und -geräten
- Erstellen und Erhalten jagdbetrieblicher Einrichtungen
- Halten und Führen von Jagdhunden und Jagdhilfstieren
- Durchführen von Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Wildkrankheiten
- Verhüten und Ermitteln von Wildschäden
2.1. Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung
Sie vermittelt die grundlegenden fachtheoretischen Kenntnisse für den Beruf und erweitert die Allgemeinbildung dem Berufsziel entsprechend. Beschulungsort ist der Jägerlehrhof im Jagdschloss Springe bei Hannover. Er ist die zentrale Ausbildungsstelle für die überbetriebliche Ausbildung der Berufsjäger.
2.2. Berichtsheftführung
Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
3. Prüfungen
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und mündlich geprüft. Mit der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Revierjäger/in erworben.
4. Fortbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen
- Besuch der zwei- bzw. dreisemestrigen staatlichen Landwirtschaftsschule mit dem Abschluss „Staatlich geprüfter Wirtschafter für Landwirtschaft“, anschließend
- Besuch der zweisemestrigen staatlichen Höheren Landbauschule Freiberg/Zug mit dem Abschluss „ Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt“
- Ablegen der Meisterprüfung zum „Revierjagdmeister“ nach mindestens dreijähriger Praxis und dem Besuch des Meistervorbereitungslehrgangs im Jägerlehrhof Springe
- Besuch der zweijährigen staatlichen Fachschule für Technik in Freiberg/Zug, Abschluss als „Staatlich geprüfter Techniker für Landbau“, Erlangen der Fachhochschulreife möglich
- Besuch der zweijährigen staatlichen Fachschule für Wirtschaft Freiberg/Zug mit dem Abschluss „Staatlich geprüfter Betriebswirt für Agrarwirtschaft“, Erlangen der Hochschulreife möglich
- Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule (Universität) - Voraussetzung Abitur
- Fortbildung zum Fachagrarwirt Naturschutz und Landschaftspflege nach dreijähriger Praxis mit staatlicher Abschlussprüfung

