Ausbildungsberuf Landwirtschaftswerker/in
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fortbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
Die Berufsausbildung wird nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über die Berufsausbildung und Prüfung Behinderter in der Landwirtschaft vom 2. November 2004 durchgeführt.
| Anforderungen |
Grundsätzlich kann nur derjenige - unabhängig vom Abschluss an der allgemeinbildenden Schule bzw. Förderschule (Sonderschule) - diesen Beruf erlernen, wenn über den psychologischen Dienst der Arbeitsagentur die Bestätigung zur Aufnahme des Berufs vorliegt (Gutachten). Es wird mindestens der Hauptschulabschluss empfohlen. |
| Ausbildungsorte | In der Regel bei freien Bildungsträgern, jedoch auch in Betrieben der Landwirtschaft. Diese Betriebe müssen als Ausbildungsstätten für den Beruf Landwirtschaftswerker/in durch das Regierungspräsidium Chemnitz anerkannt sein und ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. |
| Ausbildungsziel |
Die Berufsausbildung soll Behinderte befähigen, als Helfer Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich zu verrichten. |
| Ausbildungsdauer | Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre. |
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Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
(Liste der sächsischen Ausbildungsberater zum Download u.a.)
2. Ausbildungsinhalte
- Mitwirken bei der Handhabung, Wartung und Pflege von landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten
- Einfache Instandsetzung
- Mitwirken bei Lager- und Vorratshaltung
- Mitwirken bei der Versorgung von Tieren
- Nutzen von Tieren, tiergerechtes und umweltgerechtes Halten der Tiere
- Mitwirken bei Bodenbearbeitung, bei Bestellung und Pflegen von Pflanzen
- Mitwirken bei Erntearbeiten und Verwerten pflanzlicher Produkte
- Einhalten des Arbeits- und Umweltschutzes
2.1. Berichtsheftführung
Der Lehrling hat während der Ausbildung ein einfaches Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft beinhaltet tägliche Aufzeichnungen über die theoretische, außerbetriebliche Ausbildung, die von den Auszubildenden kontinuierlich angefertigt werden.
Pro Ausbildungsjahr sind fünf Themen als Berichte zu erarbeiten. Als Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium zu führen. Bis zur beruflichen Abschlussprüfung sind 15 Pflanzen unter Berücksichtigung der spezifischen Pflanzenkenntnislisten zu herbarisieren, davon bis zur Zwischenprüfung acht Pflanzen. Die Ausfertigung erfolgt individuell und unter Beachtung der Behinderung.
Das Berichtsheft für den Ausbildungsberuf Landwirtschaftswerker/in kann hier abgerufen oder über die Ausbildungsberater der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft bezogen werden.
3. Prüfungen
Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung ermittelt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie die ordnungsgemäße Führung des Berichtshefts sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
3.2. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird praktisch und schriftlich durchgeführt. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Landwirtschaftswerker/in erworben.

