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Landwirtschaftsmeister/in

Zulassungs- voraussetzung

Bestandene Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/in und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf oder danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt  werden soll oder eine fünfjährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.

Meisterlehrgang dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Anmeldung Bitte kontaktieren Sie dazu die entsprechende Außenstelle.
Lehrgangsort Außenstellen des LfULG (Abt. 3) mit Fachschule (siehe rechts - Fachschulstandorte)
Beginn Mitte / Ende November des laufenden Jahres
Zeitumfang 400 Stunden über zwei Winterhalbjahre
Inhalt 120 Stunden Produktions- und Verfahrenstechnik
160 Stunden Betriebs- und Unternehmensführung
120 Stunden Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Meisterprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 1.11. des jeweiligen Jahrs beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt vom
12. März 1991, zuletzt geändert durch die Verordnung vom  29. Oktober 2008  http://www.berufenet.de/

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Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 34 Berufsbildung

Katja Zschaage