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Ausbildungsberuf Gartenbauwerker/in

1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung

Der Ausbildungsberuf Gartenbauwerker/in ist ein Ausbildungsberuf des Gartenbaus. Diese Berufsausbildung betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche und Erwachsene, bei denen auf Grund ihrer Behinderung auch bei unterstützenden Maßnahmen in der berufstheoretischen und in der berufspraktischen Ausbildung ein Ausbildungsabschluss in den nach 25 BBiG anerkannten Ausbildungsberufen zunächst nicht erreicht werden kann.

Die Berufsausbildung wird nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über die Berufsausbildung und Prüfung Behinderter im Gartenbau vom 2. November 2004 durchgeführt.

Anforderungen

Grundsätzlich kann nur derjenige - unabhängig vom Abschluss an der allgemeinbildenden Schule bzw. Förderschule (Sonderschule) - diesen Beruf erlernen, wenn über den psychologischen Dienst der Arbeitsagentur die Bestätigung zur Aufnahme des Berufes vorliegt (Gutachten).

Es wird mindestens der Hauptschulabschluss empfohlen.

Ausbildungs-orte

Die Ausbildung findet in der Regel bei freien Bildungsträgern statt, ist jedoch auch in Betrieben des Gartenbaus möglich.

Diese Einrichtungen/Betriebe müssen als Ausbildungsstätten für den Beruf Gartenbauwerker/in durch die Landesdirektion Chemnitz anerkannt sein und ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben.

Ausbildungs-dauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll Behinderte befähigen, als Helfer Tätigkeiten im gärtnerischen Bereich zu verrichten.

2. Ausbildungsinhalte

    • Mitwirken bei grundlegenden gärtnerischen Tätigkeiten (Bodenbearbeiten, gärtnerische Kulturen, Gartenbautechnik)
    • Einfache Instandsetzungen
    • Mitwirken bei gärtnerischen Produktionsverfahren innerhalb der spezifischen Fachrichtung Zierpflanzenbau, Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, Obstbau
    • Einhalten des Arbeits- und Umweltschutzes


2.1. Überbetriebliche Ausbildung


Es werden Speziallehrgänge, vor allem im Technikbereich, durchgeführt. Lehrgangsorte sind das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Lehranstalt Dresden-Pillnitz, die Ländliche Bildungsgesellschaft Canitz und das Berufsbildungswerk des Sächsischen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Borthen.

2.2. Berichtsheftführung

Das Berichtsheft beinhaltet tägliche Aufzeichnungen über die theoretische, außerbetriebliche und betriebliche Ausbildung, die von den Auszubildenden kontinuierlich angefertigt werden. Pro Ausbildungsjahr sind fünf Themen als Berichte zu erarbeiten. Als Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium zu führen. Bis zur beruflichen Abschlussprüfung sind 15 Pflanzen unter Berücksichtigung der spezifischen Pflanzenkenntnislisten zu herbarisieren, davon bis zur Zwischenprüfung acht Pflanzen. Die Ausfertigung erfolgt individuell und unter Beachtung der Behinderung.

3. Prüfungen

3.1. Zwischenprüfung

Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung ermittelt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

3.1. Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird praktisch und schriftlich durchgeführt. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Gartenbauwerker/in erworben.

4. Fortbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen

Beim Übergang von einer Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG zu einer Berufsausbildung gemäß § 4 BBiG im Gartenbau, ist auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen (bis zu zwölf Monate), wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird (§ 8 BBiG).

Marginalspalte

Bild: Ausbildungsberuf Gartenbauwerker/in

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 34 Berufsbildung

Gisela Müller

Ausbildungsberatung / -betriebe, Berufsschulen

Formulare / Merkblätter

Berichtsheftführung und Pflanzenkenntnislisten

Pflanzenkenntnislisten:

Gesetze / Verordnungen