Ausbildungsberuf Gartenbauwerker/in
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fortbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
Die Berufsausbildung wird nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über die Berufsausbildung und Prüfung Behinderter im Gartenbau vom 2. November 2004 durchgeführt.
| Anforderungen |
Grundsätzlich kann nur derjenige - unabhängig vom Abschluss an der allgemeinbildenden Schule bzw. Förderschule (Sonderschule) - diesen Beruf erlernen, wenn über den psychologischen Dienst der Arbeitsagentur die Bestätigung zur Aufnahme des Berufes vorliegt (Gutachten). |
| Ausbildungs-orte |
Die Ausbildung findet in der Regel bei freien Bildungsträgern statt, ist jedoch auch in Betrieben des Gartenbaus möglich. |
| Ausbildungs-dauer |
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre. |
| Ausbildungsziel |
Die Ausbildung soll Behinderte befähigen, als Helfer Tätigkeiten im gärtnerischen Bereich zu verrichten. |
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Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
(Liste der sächsischen Ausbildungsberater zum Download u.a.)
2. Ausbildungsinhalte
- Mitwirken bei grundlegenden gärtnerischen Tätigkeiten (Bodenbearbeiten, gärtnerische Kulturen, Gartenbautechnik)
- Einfache Instandsetzungen
- Mitwirken bei gärtnerischen Produktionsverfahren innerhalb der spezifischen Fachrichtung Zierpflanzenbau, Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, Obstbau
- Einhalten des Arbeits- und Umweltschutzes
2.1. Überbetriebliche Ausbildung
Es werden Speziallehrgänge, vor allem im Technikbereich, durchgeführt. Lehrgangsorte sind das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Lehranstalt Dresden-Pillnitz, die Ländliche Bildungsgesellschaft Canitz und das Berufsbildungswerk des Sächsischen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Borthen.
2.2. Berichtsheftführung
Das Berichtsheft beinhaltet tägliche Aufzeichnungen über die theoretische, außerbetriebliche und betriebliche Ausbildung, die von den Auszubildenden kontinuierlich angefertigt werden. Pro Ausbildungsjahr sind fünf Themen als Berichte zu erarbeiten. Als Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium zu führen. Bis zur beruflichen Abschlussprüfung sind 15 Pflanzen unter Berücksichtigung der spezifischen Pflanzenkenntnislisten zu herbarisieren, davon bis zur Zwischenprüfung acht Pflanzen. Die Ausfertigung erfolgt individuell und unter Beachtung der Behinderung.3. Prüfungen
Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung ermittelt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
3.1. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird praktisch und schriftlich durchgeführt. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Gartenbauwerker/in erworben.

