Ausbildungsberuf Hauswirtschaftstechnische/r Helfer/in
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
2. Ausbildungsinhalte
3. Prüfungen
4. Fortbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen
1. Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
Die Berufsausbildung wird nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über die Berufsausbildung zum Hauswirtschaftstechnischen Helfer/zur Hauswirtschaftstechnischen Helferin vom 12. Juli 2002 durchgeführt.
| Anforderungen |
Grundsätzlich kann nur derjeneige - unabhängig vom Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder Förderschule (Sonderschule) - diesen Beruf erlernen, wenn über den psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit die Bestätigung zur Aufnahme des Berufes vorliegt (Gutachten). Es wird mindestens der Hauptschulabschluss empfohlen. |
| Ausbildungsorte |
Die Ausbildung findet in der Regel bei freien Bildungsträgern statt. Die Ausbildungsstätte kann auch einBetrieb mit hauswirtschaftlichen Leistungen oder ein privater Haushalt sein. |
| Ausbildungs-dauer |
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre. |
| Ausbildungsziel |
Die Berufsausbildung soll Behinderte befähigen, als Helfer Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich zu verrichten. |
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Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
(Liste der sächsischen Ausbildungsberater zum Download u.a.)
2. Ausbildungsinhalte
- Speisenzubereitung und Service
- Reinigen und Pflegen von Räumen
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Räumen des Wohnumfelds
- Reinigen, Pflegen und Instandhalten von Textilien
- Mitwirkung bei der Vorratshaltung und Warenwirtschaft
- Mitwirkung bei der Erfüllung der Grundbedürfnisse des Menschen
- Mitwirkung bei der Körperpflege und Beobachtung
- Kontaktaufnahme und Kontaktpflege
- Verabreichen von Kostformen
- Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen
2.1. Berichtsheftführung
Während der Ausbildung ist ein einfaches Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft für den Ausbildungsberuf Hauswirtschaftstechnische/r Helfer/in kann in der rechten Spalte unter Berichtsheftführung abgerufen werden.
Das Berichtsheft beinhaltet tägliche Aufzeichnungen über die theoretische, außerbetriebliche und betriebliche Ausbildung, die von den Auszubildenden kontinuierlich angefertigt werden. Pro Ausbildungsjahr sind drei Themen als Berichte zu erarbeiten. Die Ausfertigung erfolgt individuell und unter Beachtung der Behinderung.
3. Prüfungen
Die Abschlussprüfung wird praktisch und schriftlich durchgeführt. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Hauswirtschaftstechnische/r Helfer/in erworben.
4. Fortbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen
Die geforderte Ausbildungsdauer von 3 Jahren kann auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 BBiG um zwei Jahre verkürzt werden. Die Ausbildungsdauer im Beruf Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin beträgt danach ein Jahr.

