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Richtlinie »Gewährung von Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten« (AZL/2007)

Zweck:

Sicherung landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit und Ausgleich ständiger natürlicher Nachteile bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in abgegrenzten benachteiligten Gebieten.

Antragsberechtigt:

Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform

Voraussetzungen:

  • Betriebssitz im Freistaat Sachsen
  • Bewirtschaftung von mindestens 3 ha im benachteiligten Gebiet

Konditionen:

Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse

Weitere Konditionen sind dem Volltext des Richtlinienentwurfs zu entnehmen.

Antragsstelle:

Die zuständige Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Bitte beachten Sie den jährlich geltenden Antragstermin 15.05.!

Antrag und Anlage:

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des »Antrags auf Direktzahlungen und Agrarförderung« (Sammelantrag).

Alle Antragsformulare und eine Beschreibung der konkret erforderlichen Schritte zur Antragstellung sind auf der Antrags-CD 2009 enthalten. Die auf der Antrags CD enthaltenen Formulare und Anlagen sind auch auf der Internetseite Direktzahlungen verfügbar.

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Richtlinie

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Antragsstelle

LfULG-Außenstellen

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