Richtlinie »Gewährung von Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten« (AZL/2007)
Zweck:
Sicherung landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit und Ausgleich ständiger natürlicher Nachteile bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in abgegrenzten benachteiligten Gebieten.
Antragsberechtigt:
Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform
Voraussetzungen:
- Betriebssitz im Freistaat Sachsen
- Bewirtschaftung von mindestens 3 ha im benachteiligten Gebiet
Konditionen:
Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse
Weitere Konditionen sind dem Volltext des Richtlinienentwurfs zu entnehmen.
Antragsstelle:
Die zuständige Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Bitte beachten Sie den jährlich geltenden Antragstermin 15.05.!
Antrag und Anlage:
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des »Antrags auf Direktzahlungen und Agrarförderung« (Sammelantrag).
Alle Antragsformulare und eine Beschreibung der konkret erforderlichen Schritte zur Antragstellung sind auf der Antrags-CD 2009 enthalten. Die auf der Antrags CD enthaltenen Formulare und Anlagen sind auch auf der Internetseite Direktzahlungen verfügbar.


