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Schulmilchbeihilfe

Milch ist gesund – das weiß bereits jedes Schulkind. Milch enthält fast alle Nährstoffe, die Kinder gerade in der Wachstumsphase brauchen und ist daher für eine ausgewogene Ernährung unentbehrlich. Die Europäische Union fördert den Absatz von Milch und Milchprodukten in Kindergärten und Schulen durch die Schulmilchbeihilfe.

Milch genießen

Quelle: LfULG, Referat 35

Welche Produkte werden gefördert?

  • Vollmilch oder teilentrahmte Milch
  • Milchmischgetränke (Kakao, Vanille...) aus Vollmilch oder teilentrahmter Milch
  • Joghurt aus Vollmilch

Die Höchstmenge an beihilfefähiger Schulmilch beträgt pro Kind/Schüler am Tag 0,25 l.

Wieviel kostet die Schulmilch?
Um sicherzustellen, dass sich die Beihilfe auf den von den Schülern zu zahlenden Kaufpreis auswirkt, werden für die Schulmilch Höchstpreise festgelegt. Diese Preise dürfen beim Verkauf nicht überschritten werden.
Die Höchstpreise sind in den Schulen und Kindergärten bekannt zu geben.

Woher können Schulen Schulmilch beziehen?
Die Belieferung mit Schulmilch erfolgt durch zugelassene Schulmilchlieferanten. An diese wird auch die Schulmilchbeihilfe ausgezahlt.
Bevor eine Einrichtung Schulmilch beziehen kann, ist ein Antrag auf Zulassung zum Bezug von Schulmilch auszufüllen und bei einem zugelassenen Lieferanten einzureichen.

Was ist noch zu beachten?
Die Teilnahme am EU-Schulmilchprogramm ist in den Schulen und Kindergärten durch ein Poster (A3) anzuzeigen. Dieses ist dauerhaft am Eingang der Einrichtung anzubringen.
Das Poster kann über den zuständigen Schulmilchlieferanten bezogen werden.

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Bild: Schulmilchposter

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 35

Ansprechpartner

Ulrike Schlenter
Mario Bauer
Beate Saalbach
Dieter Wietek

Durchwahl Telefon:
-3525 bis -3528