Schulmilchbeihilfe
Milch ist gesund das weiß bereits jedes Schulkind. Milch enthält fast alle Nährstoffe, die Kinder gerade in der Wachstumsphase brauchen und ist daher für eine ausgewogene Ernährung unentbehrlich. Die Europäische Union fördert den Absatz von Milch und Milchprodukten in Kindergärten und Schulen durch die Schulmilchbeihilfe.
Welche Produkte werden gefördert?
- Vollmilch oder teilentrahmte Milch
- Milchmischgetränke (Kakao, Vanille...) aus Vollmilch oder teilentrahmter Milch
- Joghurt aus Vollmilch
Die Höchstmenge an beihilfefähiger Schulmilch beträgt pro Kind/Schüler am Tag 0,25 l.
Wieviel kostet die Schulmilch?
Um sicherzustellen, dass sich die Beihilfe auf den von den Schülern zu zahlenden Kaufpreis auswirkt, werden für die Schulmilch Höchstabgabepreise festgelegt. Diese Preise dürfen beim Verkauf unter-, aber nicht überschritten werden.
Die Höchstabgabepreise sind in den Schulen und Kindergärten durch Aushänge bekannt zu geben.
Woher können Schulen Schulmilch beziehen?
Die Belieferung mit Schulmilch erfolgt durch zugelassene Schulmilchlieferanten. An diese wird auch die Schulmilchbeihilfe ausgezahlt.
Bevor eine Einrichtung Schulmilch beziehen kann, ist ein Antrag auf Zulassung zum Bezug von Schulmilch (s. Antrag für Schulen/Kitas) auszufüllen und bei einem zugelassenen Lieferanten einzureichen.
Was ist noch zu beachten?
Die Teilnahme am EU-Schulmilchprogramm ist in den Schulen und Kindergärten durch ein Poster (A3) anzuzeigen. Dieses ist dauerhaft am Eingang der Einrichtung anzubringen.
Das Poster kann über den zuständigen Schulmilchlieferanten bezogen oder hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
-
Schulmilchposter
[Download,*.tif, 4,62 MB]
(Druckversion)

