1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Förderportal

Inhalt

Strategische Umwelt Prüfung (SUP)

Der Schutz und die Verbesserung der Umwelt sollen stärker als bisher auch in der EU-Förderung verankert werden. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) soll sicherstellen, dass die Umweltbelange bereits während der Programmerstellung ausreichend beachtet werden. Die SUP wurde von der EU durch die Richtlinie 2001/42/EG vom 27.06.2001 (SUP-Richtlinie) eingeführt und durch die Änderung des UVP-Gesetzes vom 25.07.2005 in bundesdeutsches Recht umgesetzt.

Die SUP ist ein Prüfverfahren, bei dem durch (i. d. R. externe) Experten abgeschätzt wird, welche erheblichen Umweltauswirkungen durch die im Programm geplanten Maßnahmen zu erwarten sind. Im Fall negativer Umweltauswirkungen sollen die Experten Ausgleichs-, Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen vorschlagen. Geprüft werden auch sinnvolle Alternativen zu den geplanten Maßnahmen.

Wesentliche Inhalte der SUP sind – neben der Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen – eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung und ein Umweltmonitoring während der Laufzeit des Programms. Die Ergebnisse der SUP werden in einem Umweltbericht zusammengefasst. Er enthält unter anderem:

  • eine Beschreibung des Umweltzustands und der Umweltprobleme,
  • Ziele des Umweltschutzes, die für das Programm von Bedeutung sind,
  • eine Darstellung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen,
  • eine Darstellung der Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen,
  • eine Auswahl und Begründung der Entscheidungsfindung unter Beachtung der Alternativen sowie
  • eine Beschreibung der Durchführung der SUP.

Die SUP wird mit der Ex-ante-Evaluierung des EPLR verknüpft. Die wesentlichen inhaltlichen Fragestellungen werden somit von Umweltexperten aus dem Evaluationsteam bearbeitet.

Weitere Informationen zur SUP finden Sie bei den Hintergrundinformationen.

Marginalspalte

Bild: ELER in Sachsen

SUP - Links / Downloads