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Förderrichtlinie »Wald und Forstwirtschaft« (RL WuF/2007)

Zweck:

Stabilisierung des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung, Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum und Schutz der Naturgüter im Wald.

Überwindung struktureller Nachteile, insbesondere der Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung, im Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FZ). Verbesserung der Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft angesichts der Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite.

Erhalt wertvoller Biotopstrukturen und Unterstützung spezifischer Bewirtschaftungs- und Pflegeverfahren zur Umsetzung von Natura 2000 und damit der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen biologischen Vielfalt.

Zuwendungsfähige Maßnahmen:

  • Einbringung standortgerechter Baumarten
  • Forstwirtschaftlicher Wege- und Brückenbau
  • Mobilisierungsprämie für Holzabsatz durch Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Investive Maßnahmen zur Förderung von struktureller Vielfalt und natürlichem Arteninventar

Antragsberechtigt:

je nach Fördergegenstand

  • natürliche Personen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des BWaldG

(ausgenommen sind der Bund und das Land)

Konditionen:

Anteil- oder Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Weitere Konditionen sind dem Volltext der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007) zu entnehmen.

Hinweis:

Seit 31. Oktober 2012 ist gemäß Ziffer III.2 der RL WuF/2007 keine Antragstellung mehr möglich.

Antragsstelle:

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das zuständige Referat des Staatsbetriebes Sachsenforst (siehe Kasten rechts).

Antragsformulare:

1. Basisanträge

Zurzeit ist keine Antragstellung möglich.

2. Vorhabensbeschreibungen und Finanzierungspläne

Zurzeit ist keine Antragstellung möglich.

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Richtlinie

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Antragsstelle

Staatsbetrieb Sachsenforst

Obere Forst- und Jagdbehörde - Außenstelle Bautzen

Ansprechpartner vor Ort

Forstbezirke