Richtlinie »Aquakultur und Fischerei« (AuF/2007)
Antragsberechtigt:
Unternehmen der Aquakultur oder der Binnenfischerei, Sächsischer Landesfischereiverband e. V., Sächsische Tierseuchenkasse, Akteur der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete, wissenschaftliche Einrichtungen, Privatpersonen, Freistaat Sachsen
Antragsstelle:
Zuständig ist das Referat 33 - Förderung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Zweck:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Fischwirtschaft, insbesondere der traditionellen Karpfenteichwirtschaft, durch Förderung der Aquakultur, der Binnenfischerei, der Verarbeitung und Vermarktung, durch Maßnahmen von allgemeinem Interesse, durch Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten, durch Pilotprojekte und durch die nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete
Konditionen:
Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse
Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie (siehe Kasten rechts) zu entnehmen.
Antragsformulare:
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Antragsformular zur Richtlinie AuF/2007
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Anlage zu Antragsformular AuF/2007
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Verzeichnis der Unterlagen zum Förderantrag nach der RL AuF/2007
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Verzeichnis der Unterlagen zum Förderantrag nach der RL AuF/2007 (bezogen auf das KHV-Tilgungsprogramm)
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Allgemeiner Betriebsspiegel A
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Allgemeiner Betriebsspiegel B (Verarbeitung und Vermarktung)
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Allgemeine Hinweise zur Umsetzung des KHV-Tilgungsprogramms im Maßnahmebereich
[Download,*.pdf, 0,01 MB] -
Antrag auf Gewährung einer Erstattung von Kosten für den Kauf von Desinfektionsmitteln im Rahmen des KHV-Tilgungsprogrammes
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Antrag auf Gewährung einer Zahlung auf Ausgleich des Ertragsausfalles und/oder erhöhter Bewirtschaftungskosten im Rahmen des KHV-Tilgungsprogrammes


