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Richtlinie »Aquakultur und Fischerei« (AuF/2007)

Antragsberechtigt:

Unternehmen der Aquakultur oder der Binnenfischerei, Sächsischer Landesfischereiverband e. V., Sächsische Tierseuchenkasse, Akteur der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete, wissenschaftliche Einrichtungen, Privatpersonen, Freistaat Sachsen

Antragsstelle:

Zuständig ist das Referat 33 - Förderung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Zweck:

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Fischwirtschaft, insbesondere der traditionellen Karpfenteichwirtschaft, durch Förderung der Aquakultur, der Binnenfischerei, der Verarbeitung und Vermarktung, durch Maßnahmen von allgemeinem Interesse, durch Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten, durch Pilotprojekte und durch die nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete

Konditionen:

Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse

Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie (siehe Kasten rechts) zu entnehmen.

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Förderrichtlinie

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Antragsstelle

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