Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2000-2006
Im Rahmen der 1999 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde vereinbart, die Entwicklung des Ländlichen Raumes als "Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik" auszubauen. Grundlage für die Umsetzung dieser Politik ist die Verordnung (EG) Nr. 1257/99 des Rates. Diese Verordnung stellt den rechtlichen Rahmen dar für den in Deutschland von jedem Bundesland zu erstellenden Entwicklungsplan für den ländlichen Raum. Diese Entwicklungspläne enthalten verschiedene landesspezifische Maßnahmen, deren Ziel es ist, den ländlichen Raum in seiner wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Funktionalität zu stärken und mit seinen vielfältigen Funktionen zu erhalten.
Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Freistaates Sachsen 2000 – 2006 wurde im September 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie sowie aus Mitteln des Freistaates Sachsen. Im Rahmen dieses Entwicklungsplanes werden im Freistaat Sachsen in der Förderperiode 2000 - 2006 folgende, hauptsächlich flächenbezogene Maßnahmen angeboten:
- Förderung des Vorruhestands
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
- Programm „Umweltgerechte Landwirtschaft (UL)“ mit den Teilen
Teil A: Umweltgerechter Ackerbau
Teil B: Extensive Grünlandwirtschaft
Teil C: Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenbau
Teil D: Erhaltung genetischer Ressourcen
Teil E: Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft - Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen
Weitere Informationen und Formulare zur Abwicklung der vor dem 01.01.2007 begonnenen Maßnahmen finden Sie hier.
Nach den Vorgaben der EU-Kommission ist der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum während der Programmphase 2000-2006 mehreren neutralen Bewertungen zu unterziehen. Diese Evaluierungen wurden durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH vorgenommen. Die Bewertungsergebnisse stehen Ihnen auf den Seiten Halbzeitbewertung, Aktualisierung der Halbzeitbewertung sowie Ex-post-Bewertung zur Verfügung.
