LIFE+ Umweltförderprogramm
Jahrescall 2013 - Vorschau
Der Höchstsatz der EU-Zuschüsse beträgt 50 % der förderfähigen Kosten. Für Projekte im Bereich Natur und biologische Vielfalt, die vorrangige Lebensräume und Arten der Vogel- und der Habitatrichtlinie betreffen, werden bis zu 75 % der Kosten übernommen.
voraussichtlicher Zeitplan Call 2013:
| 19. Februar 2013 | Bekanntgabe Jahrescall LIFE+ 2013 |
|---|---|
| 25. Juni 2013 | Deadline für Antragsteller zur Übermittlung von Projektvorschlägen an die nationalen Kontaktstellen |
| 5. Juli 2013 | Deadline für nationale Kontaktstellen zur Übermittlung der Anträge an die EU |
| 1. Juni 2014 | Frühest möglicher Projektbeginn für Projekte aus dem Call 2013 |
Jahrescall 2012 (geschlossen)
Insgesamt standen für LIFE+-Projekte dieser Auswahlrunde mehr als 276 Mio. Euro zur Verfügung, davon mindestens die Hälfte für den Bereich Natur und biologische Vielfalt.
Die Einreichung von Projektvorschlägen erfolgte ausschließlich über das Online-Tool »eProposal«.
Was ist LIFE+?
LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement: Promouvoir L’ Union Soutenable) ist ein EU-Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, mit dem seit 1992 Umweltprojekte unterstützt werden. Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms ist es, zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik sowie der Integration von Umweltaspekten in andere Politikbereiche beizutragen und damit nachhaltige Entwicklungen in der Europäischen Gemeinschaft zu unterstützen.
LIFE+ löst das im Jahr 2006 ausgelaufene Programm LIFE III ab und dient der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms in den vier prioritären Bereichen
- Klimawandel
- Natur und biologische Vielfalt
- Gesundheit und Lebensqualität
- Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Abfall.
Förderinhalt
LIFE+ besteht aus drei Programmteilen:
- Natur und biologische Vielfalt (u. a. Umsetzung Natura 2000)
- Umweltpolitik und Verwaltungspraxis (Entwicklung innovativer Konzepte, Technologien/Methoden und Instrumente im Sinne von Best-Practise)
- Information und Kommunikation (z. B. Informationsverbreitung und Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung für Umweltfragen)
Das Gesamtbudget von LIFE+ in der Förderperiode 2007 bis 2013 beträgt 2,143 Mrd. EUR. Dabei werden 78 % des Budgets für die Förderung von Projekten in den Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehen und mindestens die Hälfte davon ist für den Programmbereich »Natur und biologische Vielfalt« reserviert.
Komplementarität
Nach Artikel 9 der LIFE+ Verordnung werden keine Maßnahmen finanziell gefördert, die den Kriterien der Förderungswürdigkeit und dem Hauptanwendungsbereich anderer EU-Finanzierungsinstrumente entsprechen, oder die für den gleichen Zweck Unterstützung erhalten. Antragsteller müssen begründen, warum die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht in den Hauptanwendungsbereich anderer Gemeinschaftsprogramme fallen.
Weitere Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft:
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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds
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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
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Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
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Europäischer Fischereifonds
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Siebentes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Stellen, Akteure und Einrichtungen wie z.B. nationale, regionale und lokale Behörden, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen.
Antragsverfahren
Das Programm wird direkt von Brüssel aus verwaltet. Die Kommission wählt in einem gestaffelten Verfahren aus den über die Mitgliedsstaaten eingereichten Projekten die zu fördernden Vorhaben aus und begleitet diese im Projektverlauf. Die Antragsrunde für 2010 wurde mit dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen am 4. Mai 2010 gestartet.
Die LIFE+ 2010 Antragsdokumente und der Zeitplan sind auf den LIFE+ Seiten der EU verfügbar. Der aktuelle Leitfaden für Antragsteller und der Projektbewertungsleitfaden stehen auch in deutscher Übersetzung zur Verfügung.

