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Richtlinie »Integrierte Ländliche Entwicklung« (ILE/2011)

Aktuelles zur Bildungsinfrastruktur

Ergebnisse des gesonderten Auswahlverfahrens liegen vor

Anhand der bekanntgegebenen Auswahlkriterien bewerteten der Sächsisches Landkreistag e. V. sowie der Sächsische Gemeindetag e.V. die fristgerecht eingegangenen Projektvorschläge. Fast 160 Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum mit einem Zuschussvolumen von rund 70 Millionen Euro wurden eingereicht. Dies zeigt den nach wie vor hohen Investitionsbedarf für Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur.

Im Ergebnis des Bewertungsverfahrens erhalten elf Projekte die Möglichkeit, die zusätzlichen Mittel in Anspruch zu nehmen. Damit können Investitionen in Höhe von rund 24 Millionen Euro getätigt werden. Unter den ausgewählten Projekten befinden sich vier Schulbauten, sieben Kindertageseinrichtungen und ein Bildungszentrum. Insgesamt verbessert sich damit das Umfeld von rund 1800 Schülern bzw. Kindern.

Aufgrund der Vorgaben der Förderrichtlinie werden alle Baumaßnahmen einem sehr hohen eneregetischen Standard entsprechen. Durch die Vorgaben zur Energieeinsparung wird zukünftig nicht nur die Umwelt entlastet, sondern es werden auch die Betriebskosten gesenkt. 

Für Rückfragen bezüglich der Einzelbewertungen stehen Ihnen für Projektvorschläge freier Träger bzw. in Trägerschaft der Gemeinde Frau Veronika Lowke (Geschäftsstelle Sächsischer Landkreistag e. V. (SLKT), Tel. 0351/31801 29) und für Projektvorschläge in Trägerschaft der Landratsämter Frau Christiane Matthes (Geschäftsstelle Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V. (SSG) Tel. 0351/8192-140) als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Auswahlverfahren

Im Ländlichen Raum besteht das Erfordernis, das Schulnetz als Bestandteil der sozialen Grundversorgung aufrecht zu erhalten. Im Mai 2011 wurde die Möglichkeit der Förderung der Bildungsinfrastruktur im ländlichen Raum über die Richtlinie zur Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (RL ILE) eröffnet. In diesem Bereich besteht nach wie vor ein hoher Investitionsbedarf.

Aus diesem Grund werden zusätzliche Mittel zweckgebunden für die Modernisierung oder den Neubau von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt.

Die Auswahl der Projekte erfolgt mit einem gesondertem Auswahlverfahren.

Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2011)

Einleitung

Die Förderrichtlinie ist ein Baustein im Prozess der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE). Oberziel der ILE ist die Zusammenarbeit der gesamten Region auf der Grundlage einer gemeinsamen Handlungsstrategie, dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK). Die Handlungsstrategie sollte dabei nicht vorrangig auf die Akquirierung von Fördermitteln ausgerichtet sein, sondern auf die tatsächlichen Anliegen der Region.

Die Unterstützung der Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfolgt, sofern eine Förderfähigkeit gegeben ist, über die Fachrichtlinien der jeweiligen Ressorts, unter anderem auch über die RL ILE/2011. Die ILE ist als Prozess ressortübergreifend (integriert) angelegt und betrifft alle Förderrichtlinien des Freistaates, sofern eine regionale Prioritätensetzung sinnvoll ist. Ein entsprechendes Vorrangprinzip für Projekte aus dem ILEK, welches die Regionen in der Umsetzung durch einen Beschluss des Koordinierungskreises untersetzen müssen, ist in allen relevanten Richtlinien begründet. (Richtlinien mit ILE-Vorrang).

Zweck:

Ziel der Richtlinie ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d. h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates. Insbesondere sollen die Arbeits- und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum Sachsens eröffnet werden. Dafür sind folgende Fördermaßnahmen vorgesehen:

a) Beschäftigungswirksame Maßnahmen, Maßnahmen zur Grundversorgung einschließlich Versorgung mit Breitbandtechnologien

b) Landtourismus

c) Technische kommunale Infrastruktur

d) Verbesserung der Agrarstruktur (Ländliche Neuordnung nach FlurbG und LwAnpG sowie ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung)

e) Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder zur Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke, insbesondere für junge Familien

f) Siedlungsökologische Maßnahmen

g) Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe (Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz, sonstige soziokulturelle Maßnahmen, ländliches Kulturerbe mit öffentlicher Zugänglichkeit bei gleichzeitigen ökonomischen Sekundäreffekten)

h) Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete)

j) Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER (LEADER-Gebiete)

Antragsberechtigt:

Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse), bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse, natürliche Personen, rechtsfähige Vereine, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

Konditionen:

Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Weitere Förderkonditionen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen.

Antragsstellen:

Antrags- und Bewilligungsbehörden sind die Landkreise und Kreisfreien Städte.  Ansprechpartner finden Sie in der Box »Antragsstellen« - Ansprechpartner Förderung Ländliche Entwicklung (rechts).

Formulare

Breitband - Erweiterte Fördermöglichkeiten für Leerrohre

Seit dem 20.06.2011 kann im ländlichen Raum auch Hochgeschwindigkeitsinternet gefördert werden. Der Freistaat Sachsen erweitert sein bestehendes Angebot zur Leerrohrförderung um die Möglichkeiten, die die "Bundesrahmenregelung Leerrohre" auf Grundlage der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission N 53/2010 bietet.

Die Breitbandförderung erfolgt somit aufgrund der beihilferechtlichen Genehmigungen der EU-Kommission vom 23.12.09/08.03.10 für den geänderten Fördergrundsatz der GAK (Beihilfeverfahren N 368/2009) und vom 09.02.2010  für den Einsatz von sächsischen EPLR-Mitteln (Beihilfeverfahren N 383/2009) im Bereich Breitband auf der Grundlage der geltenden »Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau«.

Informationen zur Breitbandberatungsstelle

Die Sächsische Breitbandberatungsstelle bietet Kommunen, örtlichen klein- und mittelständigen Unternehmen, gewerblichen Breitbandberatern und Bürgervereinen vielfältige Beratungsleistungen zu Breitbandtechnologien und rund um das Förderverfahren an.
Auf der Internetplattform der Breitbandberatungsstelle sind alle notwendigen Informationen zur Förderung zu finden und Anbieterabfragen und Ausschreibungen von Kommunen veröffentlicht.

Kontakt:
Sächsische Breitbandberatungsstelle
KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen
Geschäftsstelle Limbach-Oberfrohna
Telefon:  03722 7341-245
Fax:  03722 7341-132
E-Mail: info@breitbandberatungsstelle-sachsen.de  
Internet: http://www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de

Folgende Beratungsleistungen können bei der Breitbandberatungsstelle kostenfrei nachgefragt werden:
- Technologische Aufklärung zu Breitbandangeboten und zum Ausbau von Breitbandinfrastruktur
- Informationen zum Förderverfahren im Rahmen der RL ILE
- Beratung zu Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen
- Hilfe bei der Suche nach geeigneten Planungsbüros
- Unterstützung bei methodischen Fragen zur technologieneutralen Ausschreibung einer Breitbandversorgung
- Beratung zu Vergabeprüfungen und –entscheidungen bei Breitbandversorgungsverträgen  

Breitbandförderung

Marginalspalte

Bild: Förderrichtlinien - Entwicklung des ländlichen Raums

Richtlinie

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Richtlinie ILE/2011

RL ILE/2011

Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK)

Für Maßnahmen nach der GAK mit einem Investitionsvorhaben von über 50.000 € ist eine Erläuterungstafel aufzustellen.

Das Muster steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Förderung der Messeteilnahme

Weitere Fördermöglichkeiten