Richtlinie »Boden- und Grundwasserschutz« (RL BuG/2007)
Zweck:
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der Sicherung und Stilllegung von Deponien und der Sanierung des Bodens und des Grundwassers mit dem Ziel der Verbesserung der Umweltqualität und einer nachhaltigen Gefahrenabwehr in Verbindung mit der Wiedernutzbarmachung von Flächen unter Berücksichtigung der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung.
Antragsberechtigt:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, kommunale Zweckverbände, Landkreise
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) i. S. d. EU-Beihilfevorschriften
- Natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die nicht gewerblich tätig
Konditionen:
| Zuwendungsart: | Projektförderung |
| Finanzierungsart: | Anteilfinanzierung |
| Form der Zuwendung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
| Regelförderquote: | 50 % |
| max. Fördersatz: |
100 % bei der Stilllegung von Betriebsdeponien nicht leistungsfähiger Inhaber |
| max. Förderbetrag: | keiner |
| Bagatellgrenze: | Förderungen mit einem Zuwendungsbetrag unter 5.000 EUR sollen nicht bewilligt werden. |
Hinweis:
Die Richtlinie – veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 39/2007 – ist mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Antragsstelle:
Anträge können bei der zuständigen Landesdirektion (siehe rechts) eingereicht werden.

