Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands und des präventiven Hochwasserschutzes (GH/2007)
Allgemeine Informationen
Aus der Richtlinie GH/2007 wird der Wiederaufbau nach dem Hochwasser im August und im September 2010 gefördert. Dazu gelten folgende Festlegungen:
Zuwendungsempfänger, die für ein Vorhaben, das zerstört oder beschädigt wurde, bereits Fördermittel erhalten haben oder erhalten, sollten vermeiden, dass aus der Zerstörung oder Beschädigung geförderter Vorhaben ein Rückforderungsrisiko erwächst.
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Zweck:
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes beziehungsweise Potenziales der Gewässer, zum Schutz vor Hochwasser sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.
Antragsberechtigt:
- Gemeinden, Verwaltungsverbände, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, die insoweit nicht wirtschaftlich tätig werden
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die nicht wirtschaftlich tätig sind
Konditionen:
Konditionen:
| Zuwendungsart | Projektförderung |
| Finanzierungsart | Anteilsfinanzierung bzw. Festbetragsfinanzierung |
| Form der Zuwendung | Zuschuss |
| Regelförderquote | 75 % |
| Maximaler Fördersatz | 100 % (nur unter bestimmten Voraussetzungen) |
Formulare/Merkblätter:
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Richtlinie GH/2007
[Download, *.doc, 0,27 MB] -
Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen
[Download, *.doc, 0,09 MB] -
Informationsblatt zu De-minimis-Beihilfen
[Download,*.pdf, 0,04 MB] -
Informationsblatt »Schadensbeseitigung an Fließgewässern und Stütz- bzw. Ufermauern«
[Download, *.pdf, 0,25 MB]
