Richtlinie »Natürliches Erbe« (NE/2007)
Aktuelles
Sachsens Naturvielfalt gemeinsam erhalten - Machen Sie mit!
Zweck, Antragsberechtigt, Konditionen
Förderung Biotopgestaltung, Gehölzanlage, Technikerwerb, Artenschutz, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (A, B.4, C.2)
Unterlagen für Maßnahmen mit Standardkosten
Unterlagen für Maßnahme ohne Standardkosten
Unterlagen für Wolfsmaßnahmen
sonstige Unterlagen
Förderung Naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung und Biotoppflege (B.1, B.2)
Förderung Naturschutzberatung (C.1)
Förderung Komplexvorhaben (D)
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Aktuelles
Achtung: Antragsende am 01.07.2013
Da die Fördermaßnahmen nach der geltenden Rechtslage spätestens zwei Jahre nach Auslaufen des aktuellen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007 – 2013 abgeschlossen werden müssen, sind folgende Terminstellungen zu beachten:
- letztmalige Antragstellung für Förderanträge der Richtlinie Natürliches Erbe bis zum 01.07.2013 (nach diesem Datum eingehende Anträge werden abgelehnt)
- Abschluss der Fördervorhaben spätestens im Frühjahr 2015 (Verlängerung des Bewilligungszeitraums nicht möglich)
Vorfinanzierungsdarlehen der SAB für Maßnahmen der RL NE
Seit Januar 2013 bietet die Sächsische Aufbaubank (SAB) Vorfinanzierungsdarlehen für bestimmte Maßnahmen der Richtlinie Natürliches Erbe an. Die Vorfinanzierungsdarlehen können von Verbänden/ Vereinen, Stiftungen und kommunalen Zusammenschlüssen in Anspruch genommen werden. Die Darlehenshöhe liegt zwischen 10.000 und max. 50.000 EUR und wird speziell zur Vorfinanzierung von ELER-finanzierten Vorhaben der Richtlinie Natürliches Erbe ausgegeben.
Für Maßnahmen, die einen Bezug zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte aufweisen, Maßnahmen der Anlage und Pflege von Gehölzen sowie Investitionen in Technik und Ausstattungsgegenstände nach A.3 der RL NE kann kein Vorfinanzierungsdarlehen gewährt werden.
Nähere Informationen zum Vorfinanzierungsdarlehen, Ansprechpartner für Rückfragen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen können auf folgender Internetseite der SAB abgerufen werden:
Sachsens Naturvielfalt gemeinsam erhalten - Machen Sie mit!
Gestaltung von Biotopen und Lebensräumen
z. B. die Renaturierung von Fließgewässern, die Anlage und Sanierung kleinerer Standgewässer, die Pflege von Kopfweiden oder die Pflege von Hecken, Feld- und UfergehölzenSpezielle Artenschutzmaßnahmen
z. B. die Anbringung von Nisthilfen für Gebäude bewohnende Vogelarten wie Rauchschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, die Sicherung und Schaffung von Fledermausquartieren, die Errichtung dauerhafter Straßenquerungen/ Untertunnelungen für Amphibien, Fischotter und andere wandernde Tierarten, die Anlage von Fischaufstiegshilfen sowie Sicherungsmaßnahmen an wertvollen Altbäumen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Richtlinie Natürliches Erbe. Die Antragsformulare und Ausfüllhinweise können von dieser Seite herunter geladen werden. Fragen zu Fördermöglichkeiten und konkreten Projektideen beantworten Ihnen die Außenstellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Kamenz, Mockrehna und Zwickau. Bitte nutzen Sie dieses Beratungsangebot, bevor Sie einen Förderantrag stellen.
Zweck, Antragsberechtigt, Konditionen
Zweck
Ziel des Freistaates Sachsen ist die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes durch die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie von typischen Landschaftsbildern und der historisch gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft.
Zur Erreichung dieses Ziels werden folgende Maßnahmen unterstützt:
A Investive Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt
B Wiederkehrende Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt
C Naturschutzberatung und Öffentlichkeitsarbeit
D Komplexvorhaben des Naturschutzes
Konditionen
Anteils- oder Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse
je nach Fördergegenstand
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des Privatrechts
- natürliche Personen
Förderung Biotopgestaltung, Gehölzanlage, Technikerwerb, Artenschutz, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (A, B.4, C.2)
A.1 Biotopgestaltung
A.2 Anlage von Gehölzstrukturen des Offenlandes
A.3 Technik und Ausstattungsgegenstände
A.4 Investive Artenschutzmaßnahmen
B.4 Wiederkehrende Artenschutzmaßnahmen
C.2 Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit
Unterlagen für Maßnahmen mit Standardkosten
Informationen zum Antrag (Standardkosten)
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Ausfüllhinweise RL NE
[Download,*.pdf, 0,66 MB] -
Standardkostensätze für A.1, A.2 und B.4
[Download,*.doc, 0,06 MB] -
Merkblatt für A.1 Kopfbaumschnitt
[Download,*.doc, 0,24 MB] -
Merkblatt für A.1 Gehölzsanierung
[Download,*.doc, 0,57 MB] -
Merkblatt für A.2 Gehölzanlage (Hecken-, Feld- und Ufergehölze)
[Download,*.doc, 0,54 MB] -
Merkblatt für A.2 Streuobstwiesen/Obstbaumreihen
[Download,*.pdf, 0,06 MB] -
Merkblatt für B.4 Amphibienleiteinrichtungen
[Download,*.doc, 0,10 MB]
Antragsformulare (Standardkosten)
-
Basisantrag RL NE
[Download,*.doc, 0,35 MB] -
Maßnahmeblatt A.1, A.2, B.4 mit Standardkostensätzen RL NE
[Download,*.doc, 0,26 MB] -
Finanzierungsplan RL NE A.1, A.2, B.4 mit Standardkostensätzen
[Download,*.xls, 0,05 MB] -
Ergänzungsblatt T RL NE
[Download,*.doc, 0,05 MB] -
Ergänzungsblatt F RL NE
[Download,*.doc, 0,11 MB]
Unterlagen für Maßnahme ohne Standardkosten
Antragsformulare
-
Basisantrag RL NE
[Download,*.doc, 0,35 MB] -
Maßnahmeblatt A.1, A.2, A.4, B.4, C.2 (außer Standardkostensätze) RL NE
[Download,*.doc, 0,24 MB] -
Maßnahmeblatt A.3 RL NE
[Download,*.doc, 0,12 MB] -
Finanzierungsplan RL NE (außer Standardkostensätze)
[Download,*.xls, 0,06 MB] -
Ergänzungsblatt P/ M RL NE
[Download,*.doc, 0,10 MB] -
Ergänzungsblatt T RL NE
[Download,*.doc, 0,05 MB] -
Ergänzungsblatt F RL NE
[Download,*.doc, 0,11 MB]
Unterlagen für Wolfsmaßnahmen
Informationen zum Antrag
Zur Vermeidung von Schäden durch den Wolf können innerhalb des Rudelterritoriums zuzüglich 30 km Umgriff geeignete Präventionsmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gatterwild (Rot-, Dam- Muffel-, Reh- und Schwarzwild) nach Fördergegenstand A.4 der RL NE/2007 gefördert werden. Die aktuell gültige Abgrenzung dieser Gebietskulisse ist im Juni 2011 erweitert worden und kann der nachfolgenden Karte (Stand: Juni 2011) entnommen werden.
sonstige Unterlagen
KMU-Formular
Erläuternde Informationen zur Einstufung als KMU enthält das "Benutzerhandbuch zur neuen KMU-Definition" der Europäischen Kommission.
Gebietskulisse des ländlichen Raumes
Die Abgrenzung der Fördergebietskulisse ländlicher Raum gemäß Nummer 1.2.3 der Richtlinie Natürliches Erbe kann anhand der nachfolgenden Karten nachvollzogen werden. Zusätzlich können Sie die Zugehörigkeit einzelner Ortsteile in der bereitgestellten Liste der Ortsteile überprüfen.
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Gebietskulisse Bereich Außenstelle Mockrehna des LfULG
[Download,*.pdf, 0,67 MB]
Stand: 23.10.2009 -
Gebietskulisse Bereich Außenstelle Kamenz des LfULG
[Download,*.pdf, 1,39 MB]
Stand: 23.10.2009 -
Gebietskulisse Bereich Außenstelle Zwickau des LfULG
[Download,*.pdf, 1,22 MB]
Stand: 23.10.2009 -
ELER-Förderfähiges Gebiet im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007)
[Download,*.xls, 0,39 MB]
Antrag auf zeitliche Verschiebung der Inanspruchnahme von Fördermitteln
Bitte verwenden Sie das folgende Formblatt, wenn für das Jahr 2011 bewilligte Mittel in diesem Jahr nicht abgerufen werden und in das folgende Jahr verschoben werden sollen. Das Formblatt kann nur verwendet werden, wenn für mindestens ein Folgejahr Fördermittel bewilligt worden sind. Wurden keine Mittel für das Folgejahr bewilligt, ist ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Eine Verwendung dieses Formblatts ist hierfür nicht möglich!Förderung Naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung und Biotoppflege (B.1, B.2)
B.1 Spezifische Maßnahmen der naturschutzgerechten Nutzung und Pflege
B.2 Obstgehölzschnitt
Die nachfolgend eingestellte Maßnahmenübersicht B.1 / B.2 enthält alle mit Genehmigung der Europäischen Kommission vom 25.02.2010 bestätigten Maßnahmenänderungen sowie die entsprechenden Festkostensätze. Diese Maßnahmeübersicht stellt die Grundlage für die Förderung der Maßnahmen ab 2010 dar.
Hinweis:
Bei den geänderten Maßnahmevarianten NG 3a bis NG 3d »Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit Düngungsverzicht« wurde ab dem Antragsjahr 2010 die Nutzungshäufigkeit als Zuwendungsvoraussetzung aus fachlichen Erfordernissen angehoben.
Neuantragsteller aus dem Jahr 2010 müssen mindestens zwei Mähnutzungen pro Jahr durchführen, wobei die zuständige Naturschutzbehörde in fachlich begründeten Fällen die einmalige Mähnutzung zulassen kann. Für Antragsteller, die bereits seit 2009 die Maßnahmevarianten NG 3a bis NG 3d durchführen (laufende Verpflichtungen aus 2009), gilt die bisherige Zuwendungsvoraussetzung »mindestens eine Mähnutzung pro Jahr« mit den bisherigen Fördersätzen - auch bei Flächenerweiterungen im Jahr 2010 - weiter.
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Maßnahmenübersicht B.1 / B.2
[Download,*.pdf, 0,08 MB] -
Anforderungen an schlagbezogene Aufzeichnungen für Fördergegenstände B.1 und B.2
[Download,*.pdf, 0,02 MB]
Antragsverfahren 2013
Achtung: Für spezifische Maßnahmen der naturschutzgerechten Nutzung und Pflege nach B.1 und Maßnahmen des Obstgehölzschnitts nach B.2 sind auch weiterhin keine Neuantragstellung von Maßnahmen nach B.1 und B.2, keine Flächenerweiterungen und keine Erhöhung der Anzahl der zu schneidenden Bäume innerhalb der bisher beantragten Maßnahmen nach B.2 zugelassen.
Die Übernahme bereits laufender NE-Verpflichtungen von anderen Antragstellern ist jedoch möglich und zählt nicht als Flächenerweiterung. Diese müssen allerdings gesondert ausgewiesen werden.
Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass sich alle Flächen in dem in den zehn Außenstellen des LfULG geführten Feldblockkataster befinden. Für Flächen, die sich 2013 nicht im Feldblockkataster befinden, können keine Anträge gestellt werden.
Der Förderantrag ist mit dem Sammelantrag bis zum 15.05.2013 bei der örtlich zuständigen Außenstelle des LfULG einzureichen.
Förderung Naturschutzberatung (C.1)
C.1 Naturschutzberatung für Landnutzer
Die Frist für die Antragstellung auf Teilnahme an der Förderung zur Naturschutzberatung für Landnutzer (C.1 der RL NE/2007) ist am 7.10.2009 abgelaufen. Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen.
In folgenden Beratungseinheiten im Freistaat Sachsen sind seit 14.12.2009 Naturschutzberater tätig:
Förderung Komplexvorhaben (D)
Für die Antragstellung für ein Komplexvorhaben nach Förderprogrammen Dritter oder in Ergänzung zu einem solchen Fördervorhaben, füllen Sie bitte den Basisantrag für investive Fördermaßnahmen sowie das nachfolgend eingefügte Maßnahmeblatt D aus. Bitte beachten Sie die abweichenden Zuständigkeiten gemäß Richtlinie. Da ein solcher Antrag nur für landesweit bedeutsame Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat, empfehlen wir eine vorherige Abstimmung mit dem SMUL.
Die Antragstellung zur Förderung von D - Maßnahmen ist derzeit nur nach Förderprogrammen Dritter oder in Ergänzung zu solchen Fördervorhaben möglich.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
- die regional zuständige Außenstelle des LfULG mit Sachgebiet Naturschutz (Zwickau, Mockrehna, Kamenz) bei Maßnahmen der Biotopgestaltung, Gehölzanlage, Technikerwerb, Artenschutzmaßnahmen sowie Projekten der naturschutzbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
- Ihre örtlich zuständige Außenstelle des LfULG bei Maßnahmen der naturschutzgerechten Flächenbewirtschaftung und Biotoppflege.
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Übersicht über die Beratungseinheiten mit Kontaktdaten der Beratungsinstitutionen
[Download,*.pdf, 0,13 MB]
Ansprechpartner für naturschutzrechtliche und fachliche Fragen


