Richtlinie »Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung« (AuW/2007)
Zweck:
Teil A: Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen
Teil B: Ökologische Waldmehrung
Teil A: Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung sollen landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die auf die Erhaltung der Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert, auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen Lebensraumes ausgerichtet sind, durch Zuwendungen unterstützt werden. Außerdem werden spezielle Bewirtschaftungsweisen landwirtschaftlicher Nutzflächen gefördert, die den Erfordernissen des Naturschutzes, der Erhaltung der Landschaft und ihrer Merkmale gerecht werden. Sie tragen somit zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik in der Europäischen Union bei.
Teil B: Mit dem Ziel des Schutzes gegen Hochwasser und Bodenerosion, der Steigerung der CO2-Bindung und der Verbesserung der Landschaftsstruktur soll durch die Förderung der Aufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter sowie bisher landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen der Waldanteil des Freistaates Sachsen langfristig von derzeit 28 % auf 30 % der Landesfläche erhöht werden.
Antragsberechtigt:
Teil A: je nach Fördergegenstand
- Landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen des Privatrechts im Haupt- oder Nebenerwerb,
- Verbände und Vereine, die eigene Grundstücke oder als Nutzungsberechtigte Grundstücke im Auftrag der Eigentümer bewirtschaften bzw. pflegen,
- Teichbewirtschafter im Haupt- und Nebenerwerb,
- Sonstige Eigentümer oder Nutzungsberechtigte
Teil B: je nach Fördergegenstand
- natürliche Personen,
- Personengesellschaften,
- juristische Personen des Privatrechts,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder deren Vereinigungen
Konditionen:
je nach Fördergegenstand Anteils- oder Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen
Weitere Konditionen sind dem Volltext des Richtlinienentwurfs zu entnehmen.
Antragsstelle:
Die zuständige Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Anträge und Anlagen:
Die Antragstellung für die Maßnahmen nach Teil A und B der Richtlinie erfolgt im Rahmen des »Antrags auf Direktzahlungen und Agrarförderung« (Sammelantrag).
Alle Antragsformulare und eine Beschreibung der konkret erforderlichen Schritte zur Antragstellung sind auf der Antrags-CD enthalten. Die auf der Antrags CD enthaltenen Formulare und Anlagen sind auch auf der Internetseite Direktzahlungen verfügbar. Bitte beachten Sie, dass für die Maßnahmen nach Teil A und die jährliche Zahlung der Kultursicherungs-/ Einkommensverlustprämie nach Teil B der Richtlinie nur die digitale Antragstellung möglich ist.
Antragstellung
Ausschlussfrist für die Abgabe der Vorankündigung ist der 15.10.2012 bei der zuständigen Außenstelle des LfULG-
Erläuterungen zum Antrag UM 2013
[Download,*.pdf, 0,33 MB] -
Vorankündigung für Maßnahmegruppe S zum Antrag UM 2013 zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen (UM)
[Download,*.doc, 0,19 MB] -
Merkblatt zur Vorankündigung
[Download,*.pdf, 0,13 MB] -
Vorgezogenes Förderbegehren (Abgabe möglichst bis 30.11.2012)
[Download,*.doc, 0,08 MB] -
Liste fusariumanfälliger Weizensorten 2012
[Download,*.pdf, 0,08 MB] -
Hinweise zur Anwendung biotechnischer Maßnahmen im Obst- und Weinbau (Maßnahme S 4)
[Download,*.pdf, 0,10 MB]
Anlagen zur Richtlinie AuW/2007: Teil A Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (UM)
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Erläuterungen zum Antrag UM 2013
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Anlage A-1: Mindestanforderungen an die schlagbezogenen Aufzeichnungen
[Download,*.pdf, 0,03 MB] -
Anlage A-1: Mindestanforderungen für die Führung des Teichbuchs
[Download,*.pdf, 0,10 MB] -
Anlage A-2: Teil A - Anforderungen an Teichpflegemaßnahmen
[Download,*.pdf, 0,03 MB] -
Anlage A-3: Teil A - Festlegungen zur Stauhaltung für Teiche
[Download,*.pdf, 0,05 MB]
Hinweise zur Richtlinie AuW/2007: Teil A Zusatzinformationen für Maßnahme G 1 (Extensive Grünlandwirtschaft)
Zusatzinformationen für Naturschutzmaßnahmen
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Erläuterungen für Antragsteller zum Weideplan für die Fördermaßnahmen G 6 und G 7 der Richtlinie AuW/2007
[Download,*.pdf, 0,16 MB] -
Übersicht über die Beratungseinheiten mit Kontaktdaten der Beratungsinstitutionen
[Download,*.pdf, 0,13 MB]
Ansprechpartner für naturschutzrechtliche und fachliche Fragen -
Allgemeine Hinweise für Naturschutzmaßnahmen im Ackerland (A)
[Download,*.pdf, 0,14 MB] -
Allgemeine Hinweise für Naturschutzmaßnahmen im Grünland (G2, G3, G4, G5, G6, G7 und G9)
[Download,*.pdf, 0,59 MB] -
Allgemeine Hinweise für Naturschutzmaßnahmen an Teichen (T2-T5)
[Download,*.pdf, 0,18 MB]



