Richtlinie »Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung« (AuW/2007)
Zweck:
Teil A: Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen
Teil B: Ökologische Waldmehrung
Teil A: Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung sollen landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die auf die Erhaltung der Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert, auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen Lebensraumes ausgerichtet sind, durch Zuwendungen unterstützt werden. Außerdem werden spezielle Bewirtschaftungsweisen landwirtschaftlicher Nutzflächen gefördert, die den Erfordernissen des Naturschutzes, der Erhaltung der Landschaft und ihrer Merkmale gerecht werden. Sie tragen somit zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik in der Europäischen Union bei.
Teil B: Mit dem Ziel des Schutzes gegen Hochwasser und Bodenerosion, der Steigerung der CO2-Bindung und der Verbesserung der Landschaftsstruktur soll durch die Förderung der Aufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter sowie bisher landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen der Waldanteil des Freistaates Sachsen langfristig von derzeit 28 % auf 30 % der Landesfläche erhöht werden.
Antragsberechtigt:
Teil A: je nach Fördergegenstand
- Landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen des Privatrechts im Haupt- oder Nebenerwerb,
- Verbände und Vereine, die eigene Grundstücke oder als Nutzungsberechtigte Grundstücke im Auftrag der Eigentümer bewirtschaften bzw. pflegen,
- Teichbewirtschafter im Haupt- und Nebenerwerb,
- Sonstige Eigentümer oder Nutzungsberechtigte
Teil B: je nach Fördergegenstand
- natürliche Personen,
- Personengesellschaften,
- juristische Personen des Privatrechts,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder deren Vereinigungen
Konditionen:
je nach Fördergegenstand Anteils- oder Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen
Weitere Konditionen sind dem Volltext des Richtlinienentwurfs zu entnehmen.
Antragsstelle:
Die zuständige Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Antragstellung
Ausschlussfrist für die Abgabe der Vorankündigung ist der 14.10.2011 bei der zuständigen Außenstelle des LfULGAnlagen zur Richtlinie AuW/2007: Teil A Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (UM)
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Erläuterungen zum Antrag UM 2012
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Anlage A-1: Mindestanforderungen an die schlagbezogenen Aufzeichnungen
[Download,*.pdf, 0,03 MB] -
Anlage A-1: Mindestanforderungen für die Führung des Teichbuchs
[Download,*.pdf, 0,10 MB] -
Anlage A-2: Teil A - Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (UM)
[Download,*.pdf, 0,03 MB] -
Anlage A-3: Teil A - Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (UM)
[Download,*.pdf, 0,01 MB]
Hinweise zur Richtlinie AuW/2007: Teil A Zusatzinformationen für Maßnahme G 1 (Extensive Grünlandwirtschaft)
Zusatzinformationen für Naturschutzmaßnahmen
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Erläuterungen für Antragsteller zum Weideplan für die Fördermaßnahmen G 6 und G 7 der Richtlinie AuW/2007
[Download,*.pdf, 0,26 MB] -
Ansprechpartner für naturschutzrechtliche und fachliche Fragen
[Download,*.pdf, 0,02 MB] -
Übersicht der vorgesehenen Schläge zu Maßnahme A1 »Überwinternde Stoppel« und Maßnahme A3d) »Anlage von Bracheflächen und -streifen im Ackerland«
[Download, *.pdf, 0,79 MB] -
Allgemeine Hinweise für Naturschutzmaßnahmen im Ackerland (A)
[Download,*.pdf, 0,14 MB] -
Allgemeine Hinweise für Naturschutzmaßnahmen im Grünland (G2-G9)
[Download,*.pdf, 0,15 MB] -
Allgemeine Hinweise für Naturschutzmaßnahmen an Teichen (T2-T5)
[Download,*.pdf, 0,18 MB]



