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Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt (FRL ISA/2021)

Seit 2021 können Maßnahmen nach der FRL ISA/2021 beantragt werden. Hierbei handelt es sich um besonders insektenfreundliche Maßnahmen auf Acker- und Grünland, die durch die Schaffung von Habitatstrukturen zur Erhöhung der Vielfalt und Anzahl der Insekten in der Agrarlandschaft beitragen sollen.

Aktuelle Informationen

Februar 2022:

Neuantragstellungen sowie Flächenerweiterungen nach FRL ISA/2021 sind in 2022 noch zugelassen. Ab 2023 ist die Beantragung neuer Maßnahmen, Schläge und Streifen nicht mehr möglich, es erfolgt dann nur noch die Abfinanzierung bereits bestehender Verpflichtungen nach FRL ISA/2021 im Rahmen des fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes.

Maßnahmen

Nach dieser Förderrichtlinie werden drei Maßnahmen gefördert:

  • Mehrjähriger Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker
  • Mehrjähriger selbstbegrünender Brachestreifen am Feldrand auf dem Acker
  • Partielle Mahd auf dem Grünland - zweischürige Mahd

Antragstellung

Die jährliche Antragstellung nach dieser Förderrichtlinie erfolgt mit der Anwendung DIANAweb im Rahmen des Antrags auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung.

Hinweise und Merkblätter

Mehrjährige Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker

Eine Zuwendungsvoraussetzung für die Maßnahme ist der Nachweis eines Saatgutbeleges für die Ansaatmischung gemäß Vorgabe.

Nachfolgende Ansaatmischungen können Sie verwenden:

Diese Mischungen stehen 2022 nicht mehr zum Kauf zur Verfügung:

Besondere Hinweise für Öko-Betriebe sind dem Merkblatt zur Antragstellung und Durchführung von Maßnahmen der FRL ISA/2021 zu entnehmen.

Das SMEKUL übernimmt keine Haftung für die Qualität des konkreten Produkts der gelisteten Ansaatmischungen oder sich daraus ergebender Mängel bei der Realisierung der Maßnahme (z. B. ausbleibender Anwuchserfolgt).

Fachliche Hinweise und Empfehlungen außerhalb der förderrelevanten Bedingungen

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