Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Dörfer mit bis zu 3 000 Einwohnern in Sachsen. Dabei geht es um einzelne, als Siedlung abgeschlossene Ortschaften mit überwiegend dörflichem Charakter.
Es können auch mehrere Dörfer einer Gemeinde getrennt voneinander antreten.
Bereits in zurückliegenden Wettbewerben erfolgreiche Dörfer sind ausdrücklich aufgefordert, erneut teilzunehmen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Ortsteile der kreisfreien Städte sowie historische Dorfkerne, die in Stadtgebiete eingebettet sind.
Sieger im Bundeswettbewerb 2010 sind für die beiden darauf folgenden Wettbewerbe von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Gemeinden bzw. Städte melden die Dörfer bis zum 08. Juli 2011 mittels des Anmeldeformulars beim zuständigen Landratsamt an.

