Ländliche Neuordnung
Was ist Ländliche Neuordnung?
Die Ländliche Neuordnung ist ein Instrument der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), welches in vielfältiger Weise eingesetzt werden kann. So können zahlreiche Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum nur umgesetzt werden, wenn damit eine Neuordnung des Grund und Bodens verbunden ist.
Ein wirksames Instrument zur Bodenordnung innerhalb der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) stellt die Flurneuordnung dar. In Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) oder nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) können großflächig Grundstücke gemeinsam mit den Eigentümern und ohne Enteignung neu geordnet werden.
In Sachsen werden Verfahren der Ländlichen Neuordnungen vorwiegend eingesetzt, um
- Landnutzungskonflikte zu lösen (bei konkurrierenden Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche; z.B. Landwirtschaft, Naturschutz, Gewerbe,...),
- getrenntes Gebäude- und Bodeneigentum zusammenzuführen (Schaffung BGB-konformer Rechtsverhältnisse)
- den Katasternachweis mit der Örtlichkeit in Übereinstimmung zu bringen
- bei Großbauvorhaben Flächen ohne Enteignung der Eigentümer bereit zu stellen
- landeskulturelle Nachteile zu beseitigen (z.B. Zerschneidung von Flächen durch Wegtrassierung)
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt durchzuführen
- den Boden der Braunkohlefolgelandschaften neu zu ordnen
und damit Entwicklungen und Investitionen im Ländlichen Raum zu fördern.
Einen guten Einblick über die Möglichkeiten dieser Verfahren geben die Darstellungen zu den beispielhaften Ländlichen Neuordnungsverfahren.
In welchem Umfang werden Verfahren durchgeführt?
Im Freistaat Sachsen befinden sich seit 1991 insgesamt ca. 250 Verfahren nach dem FlurbG mit ca. 180.000 ha in Bearbeitung. Im selben Zeitraum wurden ca. 8.000 Verfahren nach dem LwAnpG mit über 10.000 Gebäuden / Anlagen auf ca. 39.000 ha angeordnet, von denen der weit überwiegende Teil bereits abgeschlossen ist.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Leitung der Verfahren (Verfahrenskosten gemäß § 104 FlurbG) trägt der Freistaat Sachsen. Die Kosten der Durchführung von Maßnahmen (z.B. Bau neuer Wirtschaftswege - Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG) trägt die Teilnehmergemeinschaft (d.h. die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet). Die Ausführungskosten sind im Rahmen der Richtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE 2007) in Sachsen zu 75 – 90 % förderfähig.
Können neue Verfahren durchgeführt werden?
Neue Verfahren der Ländlichen Neuordnungen können insbesondere zur Unterstützung der Konzepte zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) angeordnet werden, wenn im betroffenen Gebiet Landnutzungskonflikte wichtige Entwicklungen hemmen, die ohne Bodenordnung nicht lösbar sind. Informationen zu möglichen neuen Verfahren erhalten Sie bei den zuständigen Landratsämtern (siehe 'Ansprechpartner LNO')
