Sachverständige auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus
Immer wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll, wird der Sachverständige tätig. Bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handelt es sich um Personen, deren besondere Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit erprobt, auf Antrag überprüft und öffentlich anerkannt worden sind.
Seit dem 01.01.2013 ist in Sachsen nicht mehr das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, sondern die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Bestellung und Vereidigung der Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus zuständig.

Verband der Landwirtschaftskammern e.V.