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Staatsbetrieb Sachsenforst

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Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes

Die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007)

Zum 01. Oktober 2007 trat die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007) in Kraft. Diese Förderrichtlinie umfasst vier inhaltliche Schwerpunkte:

Abschnitt A  Walderneuerung und Waldumbau durch die Einbringung standortgerechter bzw. standortheimischer Baumarten
Abschnitt B  Walderschließung durch forstwirtschaftlichen Wege- und Brückenbau
Abschnitt C  Mobilisierungsprämien für die überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebotes und die Koordinierung des überregionalen Holzabsatzes durch forstliche Zusammenschlüsse
Abschnitt D  Investive Vorhaben zur Förderung der strukturellen Vielfalt und des natürlichen Arteninventars (Naturschutz im Wald)

Finanziert werden die Abschnitte A, B und D aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum für den Freistaat Sachsen 2007 – 2013 (EPLR) und der Abschnitt C auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).

Die Bodenschutzkalkung im Privat– und Körperschaftswald wird ebenfalls aus ELER finanziert. Diese ist aber nicht Gegenstand der RL WuF/2007 sondern folgt eigentumsübergreifend einem separaten Verfahren auf Grundlage des EPLR.

Aktuelle Hinweise zur Änderung der Förderrichtlinie

Die RL WuF/2007 wurde mit Datum vom 27. September 2011 geändert. Neben der Aktualisierung der einschlägigen Rechtsvorschriften und einigen redaktionellen Änderungen gibt es folgende wesentliche Neuerungen:

  • Die Förderfähigkeit der Startkalkung entfällt bei allen Vorhaben der Waldverjüngung.
  • Die mechanische Vorwuchsbeseitigung wird bei Verjüngungsvorhaben nach Abschnitt D.2.1 der RL WuF/2007 förderfähig.
  • Die Mindeststandards beim forstwirtschaftlichen Wegebau – Fahrbahnbreite und Quergefälle - werden geändert und der Richtlinie für den ländlichen Wegebau angeglichen.
  • In Abhängigkeit von der durchschnittlichen Größe der Mitgliedsbetriebe werden für die Förderung der Forstbetriebsgemeinschaften differenzierten Fördersätzen eingeführt. Der sog. „Strukturquotient“ nach Ziffer II.C.4 Absatz 6 der RL WuF/2007 wird gestrichen.
  • Die Fördermöglichkeit für die Erhaltung von Biotopbäumen und starkem Totholz entfällt. Der Abschnitt D.2.5 der RL WuF/2007 wird vollständig gestrichen.
  • Möglichkeit im Einzelfall eine Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn zu erteilen entfällt, für Vorhaben nach den Abschnitten A, B und D der RL WuF/ 2007.
  • Bis zum Antragsstichtag können künftig für die jeweils zwei folgenden Ausführungsjahre Förderanträge eingereicht werden. Damit ist zum Antragsstichtag 31. Oktober 2011 die Antragstellung für das Ausführungsjahr 2012 und 2013 möglich.

Besonderheiten des Förderverfahrens

Den vollständigen Wortlaut der Förderrichtlinie, die Antragsformulare und Vordrucke sowie umfassende Hinweise für die Antragstellung und zu den rechtlichen Grundlagen der Förderung finden die Waldbesitzer auf dem Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft unter www.smul.sachsen.de/foerderung.

Die erfolgreiche Durchführung einer geförderten forstlichen Maßnahme ist für alle Waldbesitzer ein anspruchvolles Vorhaben. Der Staatsbetrieb Sachsenforst möchte den Waldbesitzern dabei auch künftig als kompetenter Partner zur Verfügung stehen. Insbesondere ist den Waldbesitzern im Vorfeld der Antragstellung eine fachliche Beratung zu empfehlen. Die Revierleiter des Staatsbetriebes Sachsenforst beraten gern zu Fragen der Waldbewirtschaftung. Darüber hinaus stehen mit den Fördersachbearbeitern in den Forstbezirken und in der Bewilligungsstelle Spezialisten bereit, die zu Fragen des Fördervollzuges Auskunft geben können. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner der Forstbezirke finden Sie hier.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss eines Vorhabens ist, neben der ordnungsgemäßen forstfachlichen und waldbaulichen Umsetzung, Einhaltung der formalen Anforderungen. Auf wichtigsten Verfahrensanforderungen wird im Folgenden hingewiesen.

  1.  Überlegungen im Vorfeld
    • Formalien schränken ggf. die forstbetriebliche Flexibilität ein
    • Es werden Sach- und Dienstleistung Dritter gefördert  - Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
    • alle Ausgaben müssen vorfinanziert werden, es gilt das Erstattungsprinzip
    • Eine qualifizierte fachliche Beratung im Vorfeld ist empfehlenswert
  2. Antragstellung
    • Angaben und Unterlagen dem Antrag vollständig beifügen
    • Antragsstichtag 31. Oktober für das Folgejahr beachten
    • förderfähigen Ausgaben im Finanzierungsplan immer als Nettoausgaben planen
    • Teilmaßnahmen in der Vorhabensbeschreibung und im Finanzierungsplan stringent darstellen
    • vollständige und qualifizierte Vorhabensbeschreibung mit aussagefähigen Karten beifügen
    • mehrerer Teilvorhaben in einem Antrag nur im begrenzten Umfang  zusammenfassen
  3. Durchführung
    • ein ungenehmigter Vorhabensbeginn ist förderschädlich
    • Bescheide vollständig und „mit der gebotenen Sorgfalt“ lesen
    • Mitteilungspflichten beachten - im Zweifel bei der Bewilligungsstelle nachfragen
    • Auftragsvergabe formal korrekt durchführen und dokumentieren
  4. Abrechnung

    • Termine und Fristen einhalten
    • Ausführungszeitraum schlüssig mit den anderen Abrechungsunterlagen darstellen
    • Unterlagen zum Verwendungsnachweis im Original vorlegen
    • vollständige und aussagenfähige Sachberichte vorlegen
    • förderfähigen Ausgaben im Finanzbericht immer als Nettoausgaben darstellen – Übereinstimmung mit den tatsächlich getätigten und nachgewiesenen Ausgaben beachten

Ergebnisse

Nachdem die Rahmenbedingungen zu Beginn der Förderperiode nicht optimal waren, wird das Förderprogramm zunehmend operationaler und wirksamer. In den Jahren 2008 bis 2010 konnten Förderanträge mit einem Finanzvolumen von 9,7 Mio. EURO bewilligt und 4,6 Mio. EURO ausgezahlt werden. Neben dem Ausbau der forstlichen Infrastruktur waren dabei die Wiederaufforstung und der Waldumbau die inhaltlichen Schwerpunkte der forstlichen Förderung.

Allein im Jahr 2010 wurden insgesamt Fördermittel für 243 Förderanträge mit einem Finanzvolumen von 1,9 Mio. EUR an die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer – mit folgenden Schwerpunkten – ausgezahlt:

Kreisdiagram Ausgezahlte Fördermittel 2010

Ausgezahlte Fördermittel auf Grundlage der RL WuF/2007 im Jahr 2010

Mit diesen Mitteln wurden

  • 33 Kilometer forstwirtschaftlicher Wegebau,
  • 222 Hektar Wiederaufforstung und Waldumbau sowie
  • 12 investive Vorhaben zu Naturschutzmaßnahmen im Wald

im Privat und Körperschaftswald gefördert. Zudem wurden bei 12 forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen über 148.000 Kubikmeter Nutzholz für den überbetrieblichen und überregionalen Holzabsatz mobilisiert.

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Ansprechpartner vor Ort

Link zu Forstbezirken

Kontakt Bewilligungsstelle

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Obere Forst- und Jagdbehörde, Außenstelle Bautzen

Referat Forstförderung/Bewilligungsstelle

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