Jagdgelegenheiten im Landeswald
Sachsenforst bewirtschaftet im Freistaat Sachsen eine Jagdfläche von ca. 200.000 ha in 12 Forstbezirken und 3 Großschutzgebieten. Dabei bieten sich vielfältige Möglichkeiten, private Jäger an der Jagd zu beteiligen. So können Jahresjagderlaubnisscheine erworben werden, mit denen sie das gesamte Jagdjahr, vom 1. April bis zum 31. März, jagen dürfen. Aber auch Jagdgäste zu Einzel- und Wochenjagden sind willkommen. Bei den an Bedeutung zunehmenden Bewegungs- und Gesellschaftsjagden im Herbst und Winter sind engagierte Jäger gern gesehen. Das erlegte Wild kann durch den erfolgreichen Jagdgast in der Regel erworben werden.
Die Höhe der Jagdentgelte richtet sich nach den Bedingungen im jeweiligen Jagdbezirk. Insbesondere wird das Vorkommen von Hochwildarten in dem Eigenjagdbezirk des Freistaates Sachsen, in dem die Jagderlaubnis erworben wird, und die mögliche Streckenerwartung berücksichtigt. Weitere Informationen zur Jagd in Sachsen, den Jagdgebieten bei Sachsenforst und individuelle Angebote der Forstbezirke finden Sie auf den Seiten der Forstbezirke und unter www.sachsenjagd.de.


