1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Staatsbetrieb Sachsenforst

Inhalt

Grundstücksmitbenutzung

Sachsenforst ist als Verwalter von 15 % der Landesfläche größter Flächenbewirtschafter in Sachsen. Neben der Forst- und Holzwirtschaft wird der sächsische Landeswald auch für andere Nutzungszwecke entsprechend dem Anforderungsprofil der Mitbenutzung zur Verfügung gestellt:

  • Erholungseinrichtungen, wie Wander- und Radwanderwege
  • Private, gewerbliche und industrielle Nutzungen, wie Firmenevents, Filmaufnahmen
  • Landwirtschaftliche Nutzungen
  • Touristische Einrichtungen und Veranstaltungen, wie Kletterparks
  • Sportliche Nutzungen, z.B. Skiloipen und -abfahrtsstrecken
  • Ökokontoflächen
  • Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen
  • und andere Inanspruchnahmen

Durch die langjährige Staatswaldbetreuung sind uns die örtlichen Gegebenheiten sowie der Zustand bekannt. Aufbauend auf diesen Erfahrungen haben wir Kenntnisse über geeignete Wege, über Relief und Bodenbeschaffenheit und können Sie bei der Auswahl der zielgruppengerechten Flächen, Streckenführung o. ä. oder der Beantragung von Genehmigungen beraten. 

Eine Mitbenutzung bedingt immer die Leistungen des jeweiligen Waldeigentümers, welcher hierfür grundsätzlich seine Erlaubnis erteilen muss. Im sächsischen Staatswald werden diese Leistungen im Regelfall durch einen Gestattungsvertrag mit Sachsenforst vereinbart.

Im Folgenden erhalten Sie allgemeine Informationen zu einzelnen Nutzungsarten.

Informationen

Informationen

zur Abstimmung und Durchführung von Veranstaltungen im Landeswald finden Sie hier

1. Freizeit- und Erholungseinrichtungen

Sachsenforst wird angesichts der zunehmenden Bedeutung des Mountainbiking für den Geschäftszweig „Waldtourismus“ aktiv geeignete Angebote im sächsischen Staatswald initiieren und mitgestalten sowie hierzu ein eigenes Leistungsspektrum ausarbeiten.

Die Initiative „Sachsenforst BIKE.ROUTEN“ steht als Plattform, um diese Entwicklung der Angebote mit geeigneten Partnern geplant und auf den Bedarf sowie die Rahmenbedingungen abgestimmt umsetzen zu können und gleichzeitig Grundlagen für Abstimmung, Genehmigung, Ausarbeitung und nachhaltigen Betrieb der Angebote darzustellen.

2. Filmen und Fotografieren

Für Interessenten an gewerblichen Film- und Fotoaufnahmen im Landeswald  haben wir die allgemeinen Rahmenbedingungen kurz für Sie zusammengestellt.

Des Weiteren besteht eine Kooperation zur Mitteldeutschen Medienförderung – MDM Film Commission, die bei der geeigneten Drehortsuche behilflich ist. Mehr Informationen dazu unter:  http://www.mdm-locationguide.de/

Marginalspalte

Bild: Grundstücksmitbenutzung

Kontakt

Staatsbetrieb Sachsenforst

Referat Marketing, Produktmanagement

i.V. Andreas Knüpfer

  • TelefonTelefon: (0371) 48 02 12
  • E-MailE-Mail