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Staatsbetrieb Sachsenforst

Inhalt

Aufgaben, Zuständigkeit

Obere Forst- und Jagdbehörde

  • Bearbeitung forstpolitischer und umweltrelevanter Aufgaben zur Umsetzung des Sächsischen Waldgesetzes sowie Mitwirkung bei der Durchführung anderer den Wald berührender Gesetze im Zuständigkeitsbereich
  • Fachaufsichtsbehörde für die unteren Forst- und Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Erarbeitung und Laufendhaltung Forstlicher Rahmenpläne einschließlich der Waldfunktionenkartierung und Waldmehrungsplanung sowie der Biotopkartierung im Wald. Alle Informationen werden ausgewertet und als digitale Daten anderen Nutzern zur Verfügung gestellt
  • Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten des Naturschutzes im Wald insbesondere zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU
  • Privaten und kommunalen Waldbesitzern werden auf der Grundlage bestehender Förderrichtlinien durch die zentrale Bewilligungsstelle der oberen Forst- und Jagdbehörde Fördermittel im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt
  • fachliche Koordination der Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes

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