EU-Dienstleistungsrichtlinie
Am 12.12.2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt – besser bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie bzw. kurz: EU-DLR – verabschiedet. Sie zielt darauf ab, dass die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird. Dadurch soll eine Liberalisierung des Binnenmarktes und somit eine wirtschaftsfördernde Ausweitung des innereuropäischen Wettbewerbs erreicht werden.
Ursprünglich erstreckt sich der örtliche Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie nur auf EU-Dienstleister ohne deutschen Pass. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat jedoch beschlossen, dass die Erleichterungen auch den inländischen Dienstleistern zugute kommen sollen. Dafür sprechen neben politischen vor allem verfassungsrechtliche Gründe (Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot).
Zugang für elektronisch signerte und verschlüsselte Dokumente
Der Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Anträge und Dokumente erfolgt ausschließlich über die dafür in o.g. Liste vorgesehenen speziellen Postfächer. Hierbei wird das »Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP« genutzt.
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Weitere Informationen und die Nutzungsvoraussetzungen zum EGVP
www.egvp.de -
Signatur und Verschlüsselung
Verfahrenshinweise und öffentliche Schlüssel
