Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder
In Erfüllung der Verpflichtung aus § 5 Abs. 2 SächsWG wurde zur Koordinierung der Bewirtschaftung in den Flussgebietseinheiten und zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach §§ 25 a bis 25 d sowie 33 a WHG für die Flussgebietseinheiten Elbe sowie den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Oder jeweils ein übergreifender gemeinsamer Bewirtschaftungsplan nach § 36 b WHG sowie je ein gemeinsames Maßnahmenprogramm nach § 36 WHG aufgestellt, angehört und nach Einarbeitung der Anmerkungen und Hinweise verabschiedet.
Mittels genannter Dokumente sollen möglichst viele Gewässer bis 2015 den guten Zustand entsprechend Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik erreichen.
Die Bewirtschaftungspläne gem. § 6 Abs. 4 SächsWG, soweit sie sich auf die im Freistaat Sachsen liegenden Gebiete der Flussgebietseinheiten beziehen, wurden durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als oberste Wasserbehörde durch Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt (Sonderdruck 9/2009) für die sächsischen Behörden verbindlich erklärt.
