Ernährungsnotfallvorsorge in Sachsen
Zu den wesentlichen Aufgaben der Land- und Ernährungswirtschaft zählt die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Dies gilt sowohl in Friedenszeiten als auch im Ereignisfall, wenn die Versorgung über den Markt nicht mehr sichergestellt werden kann. Es müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um in Krisenzeiten die Bevölkerung mit den notwendigen Lebensmitteln versorgen zu können.
Die Bundesregierung hat deshalb als rechtliche Grundlagen das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) sowie das Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) geschaffen.
In Sachsen sind die folgenden Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständig:
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) - Referat Markt und Absatz, Ernährungsnotfallvorsorge
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) - Referat 34 sowie die Außenstellen des LfULG
Für die Erhebungen nach Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) sind die Landkreise zuständig.
Heutzutage sind verschiedene Krisensituationen denkbar, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen können. Hierzu zählen z.B.
- Naturkatastrophen,
- Pandemien
- der Zusammenbruch kritischer Infrastrukturen,
- oder großtechnische Schadenslagen.
Für diese Fälle trägt der Staat auf verschiedene Weise Vorsorge. Zusätzlich sollte jedoch auch jeder Haushalt einen privaten Vorrat einrichten, um kleinere Versorgungsengpässe gut überbrücken zu können.
Was der Staat unternimmt, damit im Notfall die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleistet ist und wie Sie selbst durch eine eigene private Vorratshaltung vorsorgen können, erfahren Sie auf der gemeinsamen Seite des Bundes und der Länder:

