Aktuelle Frage - Aufforstung von privaten ländlichen Flächen
Gibt es Förderprogramme für die Aufforstung von privaten ländlichen Flächen (zur Zeit mit altem Obstbaumbestand bepflanzt)?
Auf Basis der Richtlinie »Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung« (AuW/2007) besteht die Möglichkeit, eine ökologische Waldmehrung auf bisher landwirtschaftlich bzw. nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen zu fördern. Nähere Informationen (Richtlinientext, Formulare etc.) enthält die Internetseite zur Förderrichtlinie.
Weitere Hinweise:
- Erstaufforstungen sind nach § 10 Sächsisches Waldgesetz genehmigungspflichtig.
- Sowohl für Fragen und Informationen zur Genehmigung als auch zur Förderung der Waldmehrung ist der zuständige Ansprechpartner die Außenstelle des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
- Forstfachliche Informationen zur Waldmehrung (Baumartenwahl, Pflanzverfahren, Schutz gegen Wild etc.) können Sie beim zuständigen Revierförster des entsprechenden Forstbezirkes erhalten.
- Da die Fläche einen alten Obstbaumbestand hat, könnten auch Belange des Naturschutzes einer Erstaufforstung entgegenstehen. (Sächsisches Naturschutzgesetz)

