Aufgabenübergang der Staatlichen Ämter für Ländliche Entwicklung
Die Landkreise und Kreisfreien Städte übernehmen ab dem 1.8.2008 vollständig die Aufgaben und das Personal der Staatlichen Ämter für Ländliche Entwicklung (ALE). Dies betrifft sowohl die Ländliche Neuordnung als auch die Förderung innerhalb der Integrierten Ländlichen Entwicklung.
Aktuelle Hinweise
Alle Vorgänge einschließlich der laufenden Förderanträge zur Ländlichen Entwicklung und zu den Verfahren zur Ländlichen Neuordnung wurden den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten übergeben und werden dort weiter bearbeitet.
Post, die ab dem 01.08.2008 an die ehemaligen Adressen der Ämter für Ländliche Entwicklung gesandt wird, kann nicht an die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte weitergeleitet werden und wird zurückgeschickt. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Landkreise bzw. Kreisfreien Städte. Deren Adressen finden Sie auch in den beiden auf dieser Seite angehängten PDF-Dateien.
Aufgabenübergang
An die Landkreise und Kreisfreien Städte gehen ab dem 1.8.2008 folgende Aufgaben der Staatlichen Ämter für Ländliche Entwicklung (ALE) über:
- Die Unterstützung der Umsetzung von Projekten über die Förderrichtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2007) in den Bereichen:
- Beschäftigungswirksame Maßnahmen, Maßnahmen zur Grundversorgung
- Landtourismus
- Technische kommunale Infrastruktur
- Verbesserung der Agrarstruktur
- Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder zur Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke
- Siedlungsökologische Maßnahmen
- Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe
- Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen der ILE (ILE-Gebiete)
- Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER (LEADER-Gebiete)
- Die Durchführung der Verfahren zur Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz und zur Bodenordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.