Aufgabenübergang der ehemaligen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft
Kommunalisierung von Aufgaben der Ämter für Landwirtschaft
Die bisherigen elf Ämter für Landwirtschaft mit den Außenstellen Marienberg, Mittweida, Kamenz und Wurzen wurden per Gesetz am 31. Juli 2008 aufgelöst.
Die bisherigen Aufgaben auf den Gebieten Agrarstruktur und Berufsbildung werden ab 1. August 2008 den Landkreisen übertragen. Die Kreisfreien Städte nehmen nur die Aufgabe Agrarstruktur selbst wahr. Die Berufsbildungsaufgaben werden von den angrenzenden Landkreisen (Chemnitz – Landkreis Mittelsachsen, Dresden – Landkreis Meißen, Leipzig – Landkreis Leipzig) überenommen.
Alle Aufgaben der ehemaligen Ämter für Landwirtschaft, die nicht auf die Kommunen übergehen (Fördervollzug, Weiterbildung, Fachrecht, Investitionsförderung), übernimmt als Rechtsnachfolger das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), welches aus der bisherigen Landesanstalt für Landwirtschaft und dem Landesamt für Umwelt und Geologie gebildet wird.
Aufgaben des neuen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Dem Prinzip der Einräumigkeit folgend unterhält das LfULG für die genannten Aufgaben in jedem Landkreis eine Außenstelle Landwirtschaft. Deren Sitze sind Mockrehna, Rötha, Döbeln, Zwickau, Plauen, Zwönitz, Großenhain, Kamenz, Pirna und Löbau.
Die LfULG Außenstellen in Plauen, Zwickau, Döbeln, Großenhain und Löbau haben außerdem den Unterricht der einjährigen Fachschulen für Landwirtschaft, die unter der Trägerschaft der Landkreise stehen, personell abzusichern. Zudem werden an den Standorten Freiberg-Zug, Wurzen, Mittweida und Niesky Mitarbeiter der Außenstellen in vorübergehenden Servicestellen zeitlich begrenzt ausgewählte Leistungen (flächenbezogene Zahlungen/ Investitionsförderung) anbieten.
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Außenstellen des LfULG
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Kontaktdaten der LfULG-Außenstellen
[Download,*.pdf, 0,02 MB] -
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Weiterführende Informationen zur Organisationsstruktur, Aufgaben und Zuständigkeiten
Abbildung: Standorte der LfULG-Außenstellen und Zuständigkeitsbereich (Landkreis)
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