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Hintergrundinformationen zur Kreisgebiets- und Verwaltungsreform

Neue Landkreisstruktur - zuständige Landratsämter

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Kreisgebietsreform: Landkreisstruktur im Freistaat Sachsen ab 01.08.2008 (Quelle: Landesvermessungsamt Sachsen)

Seit dem 1. August 2008 gibt es im Freistaat Sachsen 10 Landkreise sowie die 3 kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Ziel der Kreisneugliederung ist die Schaffung von Landkreisen mit einer gewissen Einheitlichkeit hinsichtlich Größe, der Grundstruktur und die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Sachsen.

Umfangreiche Aufgaben des Staates werden auf die neuen Landkreise und kreisfreien Städte sowie auf den Kommunalen Sozialverband übertragen. Die verbleibenden staatlichen Aufgaben werden in weniger Behörden (Reduzierung um 42 Behörden) gebündelt.

Die neuen Landesdirektionen (ehemals Regierungspräsidien) sind inhaltlich ein neuer Behördentyp und fungieren als Mittler zwischen den Staatsministerien und der kommunalen Ebene. Aufgrund der umfangreichen Kommunalisierung sind diese vorrangig mit Aufsichtsaufgaben und Bündelungsaufgaben betraut.

Funktionalreform: Landkreise, kreisfreie Städte mit den zuständigen Verwaltungssitzen und Direktionsbezirke (© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen)

Funktionalreform: Landkreise, kreisfreie Städte mit den zuständigen Verwaltungssitzen und Direktionsbezirke (© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen)