Vollzug der Vorschriften
Der Vollzug des Chemikaliengesetzes, der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen sowie von EU-Verordnungen, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, wird - soweit Umweltschutzbelange betroffen sind - von den Landesdirektionen (Abteilung 4) wahrgenommen. Für Belange des Arbeitsschutzes ist die Landesdirektion Dresden (Abteilung 5) mit den Außenstellen in den Landesdirektionen Chemnitz und Leipzig zuständig.
Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis
Die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der GLP obliegt den Bundesländern, wobei eine enge und länderübergreifende Zusammenarbeit besteht. Im Freistaat Sachsen ist hierfür das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zuständig.
Die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis wird durch regelmäßige behördliche Inspektionen der Prüfeinrichtungen/Prüfstandorte überprüft. Die Inspektionen werden nach den in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachungen der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP) aufgeführten Leitlinien durchgeführt.
Die Erteilung der GLP-Bescheinigung erfolgt durch das SMUL.

