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FFH-Arten in Sachsen

Das EU-weite ökologische Netz »NATURA 2000« stellt bestimmte bedrohte Pflanzen und Tiere (Flora und Fauna) unter besonderen Schutz. Ergänzend dazu werden deren Lebensräume gesichert.

Nach einer intensiven Bestandsaufnahme durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie kommen im Freistaat insgesamt 46 Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Drei Arten stehen aufgrund der erhöhten Bedrohung als prioritäre Arten unter einem nochmals verstärkten Schutz. Zudem brütet eine Vielzahl von Vogelarten mit gemeinschaftlicher Bedeutung in Sachsen.
Zu den in Sachsen besonders geschützen Arten wurden für Sie weiterführende Fachinformationen zusammengestellt. Lernen Sie einen Teil der Artenvielfalt unseres Freistaats kennen!

Für die Erfassung der Arten wurden vom Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie detaillierte Kartier- und Bewertungsschlüssel erarbeitet. In der vorliegenden Internetdarstellung werden Ihnen gekürzte Fassungen davon als Übersichtsdarstellung zur Verfügung gestellt. Für detaillierte Hinweise zur Erfassung und Bewertung für die fachliche Arbeit ist jedoch immer der vollständige Kartier- und Bewertungsschlüssel erforderlich. Dieser ist beim Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie zu beziehen.

Themen

Moose

Moose

Die drei in Sachsen bekannten Moosarten mit europaweiter Bedeutung sind sehr selten.

Farn- und Samenpflanzen

Farn- und Samenpflanzen

In Sachsen sind insgesamt vier Arten der höheren Pflanzen von europaweiter Bedeutung.

Säugetiere

Säugetiere

Verschiedene Fledermäuse, Biber, Wolf, Fischotter und Luchs repräsentieren in Sachsen die besonders geschützen Säugetierarten.

Amphibien/Reptilien

Amphibien/Reptilien

Kammmolch und Rotbauchunke sind bisher die beiden einzigen bekannten Arten von gemeinschaftlichem Interesse.

Fische/Rundmäuler

Fische/Rundmäuler

In Sachsens Gewässern tummeln sich neun bekannte FFH-Arten.

Käfer

Käfer

Vom Breitrand bis zum Heldbock reicht das Spektrum der streng geschützen Arten.

Libellen

Libellen

Die Farbenpracht der drei in Sachsen nachgewiesenen, geschützten Libellenarten nach FFH-Richtlinie ist einmalig.

Schmetterlinge

Schmetterlinge

In Sachsen sind viele Schmetterlinge nach EU-Richtlinie besonders geschützt.

Weichtiere

Weichtiere

An Weichtierarten von gemeinschaftlichem europäischen Interesse kommen 2 Schnecken- und eine Muschelart vor.

Steinkrebs

Steinkrebs

Der Steinkrebs ist der einzige Vertreter der Krebstiere unter den Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie in Sachsen.

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Bild: NATURA 2000-Logo

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 62: Flächennaturschutz

Melanie Kittel

  • TelefonTelefon: (03731) 294-196
  • TelefaxTelefax: (03731) 22918
  • E-MailE-Mail

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 63: Landschaftspflege, Artenschutz

Heiner Blischke

Der Wolf in Sachsen

Informationen zum Wolf in Sachsen, die Verbreitung, den Wolfsmanagementplan und Ansprechpartner vor Ort.

Kontaktbüro »Wolfsregion Lausitz«

Dipl. Forstwirtin Jana Endel