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FFH-Arten in Sachsen
Das EU-weite ökologische Netz »NATURA 2000« stellt bestimmte bedrohte Pflanzen und Tiere (Flora und Fauna) unter besonderen Schutz. Ergänzend dazu werden deren Lebensräume gesichert.
Nach einer intensiven Bestandsaufnahme durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie kommen im Freistaat insgesamt 46 Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Drei Arten stehen aufgrund der erhöhten Bedrohung als prioritäre Arten unter einem nochmals verstärkten Schutz. Zudem brütet eine Vielzahl von Vogelarten mit gemeinschaftlicher Bedeutung in Sachsen.
Zu den in Sachsen besonders geschützen Arten wurden für Sie weiterführende Fachinformationen zusammengestellt. Lernen Sie einen Teil der Artenvielfalt unseres Freistaats kennen!
Für die Erfassung der Arten wurden vom Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie detaillierte Kartier- und Bewertungsschlüssel erarbeitet. In der vorliegenden Internetdarstellung werden Ihnen gekürzte Fassungen davon als Übersichtsdarstellung zur Verfügung gestellt. Für detaillierte Hinweise zur Erfassung und Bewertung für die fachliche Arbeit ist jedoch immer der vollständige Kartier- und Bewertungsschlüssel erforderlich. Dieser ist beim Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie zu beziehen.
Themen
Moose
Die drei in Sachsen bekannten Moosarten mit europaweiter Bedeutung sind sehr selten.
Farn- und Samenpflanzen
In Sachsen sind insgesamt vier Arten der höheren Pflanzen von europaweiter Bedeutung.
Säugetiere
Verschiedene Fledermäuse, Biber, Wolf, Fischotter und Luchs repräsentieren in Sachsen die besonders geschützen Säugetierarten.
Amphibien/Reptilien
Kammmolch und Rotbauchunke sind bisher die beiden einzigen bekannten Arten von gemeinschaftlichem Interesse.
Fische/Rundmäuler
In Sachsens Gewässern tummeln sich neun bekannte FFH-Arten.
Käfer
Vom Breitrand bis zum Heldbock reicht das Spektrum der streng geschützen Arten.
Libellen
Die Farbenpracht der drei in Sachsen nachgewiesenen, geschützten Libellenarten nach FFH-Richtlinie ist einmalig.
Schmetterlinge
In Sachsen sind viele Schmetterlinge nach EU-Richtlinie besonders geschützt.
Weichtiere
An Weichtierarten von gemeinschaftlichem europäischen Interesse kommen 2 Schnecken- und eine Muschelart vor.
Steinkrebs
Der Steinkrebs ist der einzige Vertreter der Krebstiere unter den Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie in Sachsen.