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Vogelschutzgebiete

Sachsen hat 77 Vogelschutzgebiete nach Brüssel gemeldet

Die Sächsische Staatsregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 18.07.2006 die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Auswahl, Meldung und Ausweisung weiterer Vogelschutzgebiete Sachsens zur Kenntnis genommen.

Damit konnten am 6. November 2006 über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 77 Vogelschutzgebiete Sachsens an die Europäische Kommission gemeldet werden. Die sächsischen Vogelschutzgebiete umfassen 248.965 ha (ca. 13,5% der Landesfläche).

Von den 77 Vogelschutzgebieten wurden 74 durch sogenannte Grundschutzverordnungen gem. § 22a SächsNatSchG als Vogelschutzgebiet bestimmt. Die Verordnungen wurden Ende 2006 sämtlich im Sächsischen Amtsblatt verkündet. Für die folgenden Vogelschutzgebiete konnte auf Grundschutz-Verordnungen verzichtet werden, da die drei Gebiete bereits über praktisch flächengleiche, bestehende und geeignete Schutzgebietsverordnungen verfügen.

  • »Nationalpark Sächsische Schweiz« (EU-Gebietsnummer: 5050-451, landesinterne Nummer: 57)
  • »Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft« (EU-Gebietsnummer: 4552-451, landesinterne Nummer: 46)
  • »Königsbrücker Heide« (EU-Gebietsnummer: 4648-451, landesinterne Nummer: 35)

Die Grundschutzverordnungen

  • für die Vogelschutzgebiete „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“ (EU- Gebietsnummer: 4753-451, landesinterne Nummer: 42) und »Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda« (EU- Gebietsnummer: 4450-451, landesinterne Nummer: 44) wurden im Sächsischen Amtsblatt Nr. 35,
  • für das »Tal der Zwickauer Mulde« (EU- Gebietsnummer: 4842-452, landesinterne Nummer: 76) in Nr. 40, für die zwei regierungsbezirkübergreifenden Vogelschutzgebiete »Täler in Mittelsachsen« (EU- Gebietsnummer: 4842-451, landesinterne Nummer: 24) und »Linkselbische Bachtäler« (EU- Gebietsnummer: 4645-451, landesinterne Nummer: 27) im Sächsischen Amtsblatt Nr. 51 veröffentlicht.
  • Die Grundschutzverordnungen für alle übrigen Vogelschutzgebiete (außer die SPA »Nationalpark Sächsische Schweiz«, »Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft« und »Königsbrücker Heide«; siehe oben)  wurden in einem Sonderdruck des SächsABl. verkündet (Sonderdruck Nr. 4).
  • Die betreffenden Ausgaben des Sächsischen Amtsblattes sind in der nebenstehend zum Download bereit gestellten »Leseanleitung für die Standarddatenbögen der SPA« Kapitel 6.2 aufgeführt.
  • Die Sächsischen Amtsblätter werden im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei (Herausgeber) vom Saxonia Verlag, ausgeliefert. Bestellungen sind generell schriftlich an den Saxonia Verlag, Abteilung Versand zu richten.

    SV Saxonia Verlag für Recht, Wirtschaft und Kultur GmbH
    Lingnerallee 3
    01069 Dresden
    office@saxonia-verlag.de

  • Eine digitale Fassung der jeweiligen Grundschutzverordnung mit den Erhaltungszielen kann unter
    http://www.recht.sachsen.de/Start.do    heruntergeladen werden.
    Zum Auffinden der gesuchten Grundschutzverordnung z. B. den Gebietsnamen in die »Volltextsuche« eingeben.

Hintergrund

Sachsen war durch die Europäische Kommission aufgefordert worden, weitere geeignete Vogelschutzgebiete zu melden. Seit 2004 bestanden bereits 20 Vogelschutzgebiete (SPA-Special Protection Areas) mit einer Fläche von etwa 87.000 Hektar.

Für die Ermittlung weiterer Gebiete wurde durch das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie (LfULG) ein Fachkonzept erarbeitet, welches Grundlage für die Nachmeldung der Vogelschutzgebiete im Jahr 2006 war. Eine kompakten Überblick über die Entwicklung der Vogelschutzgebietskulisse und die aktuellen Vogelschutzgebiete sowie daraus resultierende Folgeaufgaben gibt der Artikel »Vogelschutzgebiete in Sachsen - die neue Kulisse aus dem Jahr 2006« in der Zeitschrift »Naturschutzarbeit in Sachsen«.

Zielstellung

Die Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und die europäischen Vogelschutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie bilden das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Ziel von NATURA 2000 ist es, grenzüberschreitend bedrohte Lebewesen und ihre Lebensräume zu schützen.

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