Radioaktive Altlasten und Altstandorte
Im Freistaat Sachsen spielen in diesem Bereich vor allem die ehemaligen Förderreviere und Aufarbeitungsanlagen aus dem Uranerzbergbau eine Rolle, die zu Zeiten der DDR der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut) unterlagen. Da der Uranerzbergbau 1990 eingestellt wurde, gilt es seitdem, diese Altlasten und Altstandorte zu sanieren und zu rekultivieren.
Seit 2007 können nach der Richtlinie des Besondere Initiativen (RL BesIn/2007) Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Minderung der Belastung durch radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlen gefördert werden. Informationen zur Antragstellung und den Bedingungen der Förderung sowie Antragsformulare sind im Förderportal zu finden. Anträge können beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Postfach 54 01 37, 01311 Dresden gestellt werden.
Themen
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Rechtliche Informationen
Für die Sanierung der Altlasten und Altstandorte gelten einige aus dem DDR-Recht übernommene Verordnungen fort sowie die Strahlenschutzverordnung. -
Sanierung
Mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde der Uranerzbergbau in Sachsen und Thüringen eingestellt und zum größten Teil in das Bundesunternehmen Wismut GmbH überführt, dessen Hauptaufgabe die Sanierung ist. -
Überwachung der Sanierung
Unabhängig von den Wismut-Messungen zum Sanierungs- und Basismonitoring werden von der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Kontrollmessungen durchgeführt. -
Datenübergabe an das LfULG
Informationen und Dateivorlagen für die Übergabe von Messdaten der Messstellenklassen Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Radon und Ortsdosisleistung an das LfULG

