1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Strahlenschutz

Inhalt

Grenzüberschreitendes Strategisches Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren) zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogrammes

Grenzüberschreitendes Strategisches Umweltprüfungsverfahren (SUP- Verfahren) zur Änderung des Polnisches Kernenergieprogrammentwurfs (Vom 18. Januar 2012)

Mit elektronischer Nachricht vom 11. Januar 2012 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz über eine Änderung zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms sowie der Dokumentation zum Strategischen Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren) unterrichtet.

Auf der Grundlage des Kernenergieprogramms plant die Republik Polen den Einstieg in die eigenständige Kernenergienutzung. Der Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms und die dazugehörigen Unterlagen waren im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltprüfung seit 5. Oktober 2011 auf der Internetseite und den Bibliotheken des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und den nachstehend aufgeführten Stellen öffentlich zugänglich. Hierzu konnten bis 4. Januar 2012 Stellungnahmen und Eingaben unmittelbar an die zuständigen polnischen Stellen abgegeben werden.

Gegenstand der nunmehr übermittelten Änderung zum Kernenergieprogrammentwurf ist die Aufnahme des Standortes Gaski. Der Standort Gaski liegt an der Ostsee in der Wojewodschaft Westpommern und wird mit der Änderung nunmehr als weiterer Standort in die Betrachtungen für den Bau eines neuen Kernkraftwerkes in der Republik Polen einbezogen.

Die polnische Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 13. Januar 2012 bis zum 3. Februar 2012 aufgrund der Programmänderung erneut beteiligt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erklärte gegenüber der zuständigen Behörde der Republik Polen mit Schreiben vom 16. Januar 2012, dass aufgrund der Programmänderung auch eine erneute deutsche Beteiligung an dem grenzüberschreitenden Verfahren erfolgen wird.

Die Deutschland von der Republik Polen zur Änderung des polnischen Kernenergieprogrammentwurfs sowie der Dokumentation zum Strategischen Umweltprüfungsverfahren übersandten Unterlagen stehen auf der Internetseite des BMU und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft als Download zur Verfügung.

Zudem können die Unterlagen in der Zeit vom 6. Februar 2012 bis 27. Februar 2012 an den in der rechten Randspalte aufgeführten Auslegungsorten eingesehen werden.

Stellungnahmen bzw. Eingaben können die deutsche Öffentlichkeit und die deutschen Behörden in deutscher Sprache vom 6. Februar 2012 bis 27. Februar 2012 unmittelbar bei folgender Stelle einreichen:

Frau
Unterstaatssekretärin Hanna Trojanowska
Regierungsbevollmächtigte für Kernkraft in Polen
Wirtschaftsministerium der Republik Polen
Plac Trzech Krzyzy 3/5
00-507 Warszawa
POLEN
fax + 48 22 693 40 46 - 48, e-mail Andrzej.Chwas@mg.gov.pl

Eine Kopie der Stellungnahme bzw. Eingabe sollte zudem an

Herrn
Direktor der Generaldirektion Umweltschutz Michal Kielsznia
ul. Wawelska 52/54
00-922 Warszawa
POLEN
fax +48 22 57 92 126, e-mail: dorota.szumanska@gdos.gov.pl

erfolgen.

Grenzüberschreitendes Strategisches Umweltprüfungsverfahren (SUP- Verfahren)

Das Bundesumweltministerium unterrichtet darüber, dass für das »Polnische Kernenergieprogramm (Program Polskiej Energetyki Jadrowej)« eine strategische Umweltprüfung (SUP) nach polnischem Umweltinformationsgesetz (poln. Ges.Bl. Dz. U. Nr. 199, Pos. 1227 in der später geänderten Fassung) durchgeführt wird.

Das Ministerium für Wirtschaft der Republik Polen erstellt das Kernenergieprogramm für das ein grenzüberschreitendes SUP-Verfahren durchgeführt wird.

Die Republik Polen hat gemäß Artikel 10 des UN ECE - Protokolls über die strategische Umweltprüfung (so genanntes SEA – Protokoll) zum UN ECE - Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention), bzw. gemäß Artikel 7 der Richtlinie (2001/42/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) der Bundesrepublik Deutschland die Erstellung des Polnischen Nuklearpogramms notifiziert und den Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms sowie den Umweltbericht (Kurz- und Langfassung) übermittelt.

Das polnische Kernenergieprogramm stellt den Umfang und die Struktur der Maßnahmen vor, die für den Einstieg der Republik Polen in die eigenständige Kernenergienutzung vorzunehmen sind, um einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Kernkraftwerke, die Abwicklung nach dem Ende des Betriebes sowie die Sicherheit beim Umgang mit den abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen sicherzustellen.

Die Republik Polen verweist darauf, dass es sich bei dem SUP-Verfahren zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogrammes nicht um die Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung und den Betrieb für ein konkretes Kernkraftwerk handelt.

Das Bundesumweltministerium hat der zuständigen Behörde der Republik Polen mitgeteilt, dass eine deutsche Beteiligung am grenzüberschreitenden Verfahren erfolgen wird.

Stellungnahmen bzw. Eingaben können in deutscher Sprache vom 5. Oktober 2011 bis zum 4. Januar 2012 unmittelbar bei folgender Stelle eingereicht werden:

Hanna Trojanowska
Government’s Plenipotentiary for Polish Nuclear Power Engineering Issues
Undersecretary of State
MINISTRY OF ECONOMY
Plac Trzech Krzyzy 3/5
00-507 Warszawa
POLEN
fax + 48 22 693 40 46 - 48, e-mail Andrzej.Chwas@mg.gov.pl

Eine Kopie der Stellungnahme bzw. Eingabe sollte zudem an

Michal Kielsznia
General Director for Environmental Protection
ul. Wawelska 52/54
00-922 Warszawa
POLEN
fax +48 22 57 92 126, e-mail: dorota.szumanska@gdos.gov.pl

erfolgen.

Die Deutschland von der Republik Polen für das SUP-Verfahren übersandten Unterlagen stehen auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums als Download zur Verfügung. 

Die deutsche Übersetzung der Kurzfassung des Umweltberichts sowie des Entwurfes des Polnischen Kernenergieprogramms können zudem in der Zeit vom 5. Oktober 2011 bis 4. Januar 2012 in den Bibliotheken des Bundesumweltministeriums eingesehen werden.

Links zu den Bundesländern

Marginalspalte

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Für Grundsatz- und Verfahrensfragen des SUP- Verfahrens »Polnisches Nuklearprogramm«:

Peter Vorläufer

Für Fragen des Strahlenschutzes:

Dr. Jürgen Götz

Die Unterlagen können in den nachstehend aufgeführten Stellen während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bibliotheken des Bundesumweltministeriums

Dienstsitz Berlin

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Stresemannstraße 128 - 130
    10117 Berlin
  • SymbolÖffnungszeiten:
    Mo. –Do. 08:30 bis 16:00 Uhr; Fr 08:30 bis 15:00 Uhr

Dienstsitz Bonn

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Robert-Schuman-Platz 3,
    53175 Bonn
  • SymbolÖffnungszeiten:
    Mo. – Do. 08:30 bis 16:00 Uhr; Fr 08:30 bis 15:00 Uhr
Auslegungsorte in Sachsen:

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Referat 21, Recht, Planungskoordination, Zimmer 343
    Archivstraße 1
    01097 Dresden
  • TelefonTelefon: (0351) 564-2212

Landratsamt Görlitz

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Bürgerbüro
    Jägerkaserne - Zimmer 117
    Hugo-Keller-Straße 14
    02826 Görlitz
  • TelefonTelefon: (03581) 663-3115

Landesdirektion Leipzig

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Raum 435
    Braustraße 2
    04107 Leipzig
  • TelefonTelefon: (0341) 977-4001

Landesdirektion Chemnitz

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Raum 517
    Altchemnitzer Straße 41
    09120 Chemnitz
  • TelefonTelefon: (0371) 532-1601

Bibliothek des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Standort Dresden-Pillnitz
    August-Böckstiegel-Str.1
    01326 Dresden
  • SymbolÖffnungszeiten:
    Mo.: 10.00 - 13.00 Uhr; Di.-Do.: 10:00 - 17:00 Uhr
  • TelefonTelefon: (0351) 2612-2107