Berufliche Strahlenexposition beim Vorhandensein natürlicher Strahlung
Schutz vor unerwünschter Strahlung im Beruf
Mit einer beruflichen Strahlenexposition ist auch bei Handlungen zu rechnen, bei denen mit natürlichen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, ohne dabei die Eigenschaften der Radioaktivität auszunutzen. Die radioaktive Strahlung natürlichen Ursprungs ist in diesen Fällen einfach gegeben und in ihrer Wirkung unerwünscht. Dies kommt beispielweise in Anlagen der Wassergewinnung und -aufbereitung vor, wo eine erhebliche Strahlenbelastung durch aus dem Wasser austretendes Radon auftreten kann.
Strahlenschutzrechtliche Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei solchen Arbeiten sind im Teil 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthalten. Sie gelten für die in Anlage XI der StrlSchV aufgeführten Arbeitsfelder.
Ein weiteres Einsatzfeld des beruflichen Strahlenschutzes für Beschäftigte ist die Ermittlung der Strahlenexposition durch die kosmische Strahlung für das fliegende Personal. Hier ist der gewerbliche Betreiber von Flugzeugen verpflichtet, aus vorhandenen Messwerten aus Flugroutenverlauf und Höhenprofil der Flüge eine Dosisermittlung vorzunehmen, sobald damit zu rechnen ist, dass die effektive Dosis 1 mSv im Kalenderjahr überschreiten kann. Zuständige Behörde ist das Luftfahrtbundesamt.
Geltende Vorschriften:
Arbeitsfelder mit erhöhter Strahlenbelastung
Beispielweise bei folgenden Arbeiten können erhöhte Strahlenexpositionen auftreten:- Arbeiten in Wasserwerken
- Arbeiten an Gaslaternen
- Arbeiten in Eisen- und Strahlgießereien, Glaswerken und Betrieben der Feuerfestindustrie
Die geltenden Regelungen richten sich an die Betreiber von entsprechenden Betriebsstätten.
Pflichten der Betreiber sind:
- Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition,
- Einhaltung der Grenzwerte für die Arbeitnehmer,
- Abschätzung der Strahlenexposition für die Arbeitnehmer,
- Anzeige beim Landesamt für Umwelt und Geologie, bei Überschreitung einer effektiven Dosis von 6 mSv/a.
Zur Überwachung von Strahlenexpositionen bei Arbeiten wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz ein »Leitfaden für die Umsetzung der Regelungen nach Teil 3, Kapitel 1 und 2 der Strahlenschutzverordnung (Leitfaden Arbeiten)« erarbeitet, in dem die Anforderungen detailliert aufgeführt sind.
Weiterführende Informationen
-
Bundesamt für Strahlenschutz
Link zum BfS -
Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme und Wasserwirtschaft
Link zur BGFW -
Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.
Link zur DVGW -
Messstelle des Freistaates Sachsen, Firma ALTRAC
Link zu ALTRAC -
Vergleich Dosimetrie
[Download,*.pdf, 0,62 MB]
Vergleichende Analyse von Orts- und Personendosimetrie zur Ermittlung der Radonexposition an Arbeitsplätzen -
Merkblatt »Zirkonsande«
[Download,*.pdf, 0,47 MB]
Merkblatt zum Umgang mit Zirkonsanden

