Arbeitsbereiche Strahlenschutz und Kerntechnik
Arbeitsbereich Strahlenschutz
Arbeitsschwerpunkte im Bereich Strahlenschutz sind:
- die Abwehr von unmittelbaren Gefahren durch Radioaktivität,
- die Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung und der Beschäftigten in der Arbeitswelt,
- der Schutz von Patientinnen und Patienten in der Medizin.
Zum Schutz vor erhöhter Radioaktivität wird die Umwelt in Sachsen durch zwei Landesmessstellen der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) überwacht.
Um bei der Wahrnehmung aller Aufgaben stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu bleiben, arbeiten sächsische Experten in nationalen und internationalen Gremien mit.
Ein Schwerpunkt im Strahlenschutzbereich künstlich erzeugter Strahlung betrifft insbesondere die Erteilung von Genehmigungen für:
- den Umgang mit z.B. radioaktiven Stoffen und
- die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen für Medizin, Industrie und Forschung,
- die Genehmigung für die Arbeit in Anlagen oder Einrichtungen mit Strahlenrelevanz,
- die Beförderung radioaktiver Stoffe und
- die Entlassung radioaktiver Stoffe aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzrechts (Freigabe).
Im Kalenderjahr 2006 wurden 612 Genehmigungen und Änderungs- genehmigungen erteilt. Am 31. Dezember 2006 gab es 930 genehmigte bzw. zugelassene Anwendungen, bei denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird bzw. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen betrieben werden.
Arbeitsbereich Kerntechnik
In Sachsen befinden sich auch einige kerntechnische Anlagen. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten im Bereich der Kerntechnik liegt in der Stilllegung und dem Rückbau von Anlagen am Standort Rossendorf. Der Rückbau dieser Anlagen ist mit einem erheblichen Aufwand im Bereich der erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie der Aufsicht über den Rückbau verbunden.
