1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Strahlenschutz

Portalillustration Strahlenschutz
Inhalt

Strahlenschutz, Kerntechnik

Radioaktivität und Strahlenschutz - Normalität oder Risiko?

Radioaktivität und Strahlenschutz - Normalität oder Risiko?

Einleitung

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) arbeiten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende Strahlung.

Die atom- und strahlenschutzrechtlichen Vorschriften sind in Forschungseinrichtungen, in der Medizin, bei industriellen Anwendungen, der Beförderung radioaktiver Stoffe, der Sanierung radioaktiver Hinterlassenschaften aus Bergbau und Industrie sowie beim Betrieb der Landessammelstelle zu beachten.

Themen

Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlen

Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlen

Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung finden vielfältige Anwendung, unter anderem in der Medizin, der Forschung, der Industrie, sogar in Schulen. Bestimmte Berufsgruppen kommen verstärkt mit ihnen in Berührung. Für diese berufliche Strahlenexposition gelten besondere Schutzmaßnahmen.

Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten

Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung bedarf einer Genehmigung. Dies schließt auch den Transport radioaktiver Stoffe sowie den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung ein.

Kerntechnik

Kerntechnik

Obwohl im Freistaat Sachsen keine Kernkraftwerke existieren oder geplant sind, werden Kernbrennstoffe in kerntechnischen Anlagen genutzt.

Radon

Radon

Das auch im Freistaat Sachsen vorkommende natürliche radioaktive Edelgas Radon erhöht nachweislich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, es wird jedoch auch als Heilmittel eingesetzt.

Umweltradioaktivität

Umweltradioaktivität

Neben 76 Messstationen, die die Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen überwachen, kontrollieren zwei Landesmessstellen die Strahlenbelastung von Lebensmitteln, Wasser und Boden.

Radioaktive Altlasten und Altstandorte

Radioaktive Altlasten und Altstandorte

Der Bergbau hat im Freistaat Sachsen eine Vielzahl von Objekten hinterlassen, die radioaktiv sind. Insbesondere die Standorte des ehemaligen Uranbergbaus sind wegen der von ihnen ausgehenden Strahlenexpositionen zu sanieren.

Radioaktive Abfälle

Radioaktive Abfälle

Die Zwischenlagerung beziehungsweise Entsorgung radioaktiver Abfälle unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und der Überwachung, aus der sie nur auf Antrag entlassen werden können.

Anwendung in der Medizin

Anwendung in der Medizin

Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlen finden in der Medizin sowohl zur Diagnostik als auch zur Therapie vielfältige Anwendung. Die Anwendung am Menschen ist streng geregelt und medizinisches Personal muss besondere Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen.

Fund radioaktiver Stoffe

Fund radioaktiver Stoffe

Auch im Freistaat Sachsen werden immer wieder radioaktive Stoffe gefunden. Der Fund ist meldepflichtig und illegaler Umgang mit radioaktiven Stoffen wird strafrechtlich verfolgt.

Marginalspalte

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Referat 54 Kerntechnik und Strahlenschutz

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Wilhelm-Buck-Str. 2
    01097 Dresden
  • TelefonTelefon: (0351) 564-0
  • TelefaxTelefax: (0351) 564 -6549
  • E-MailE-Mail
  • Internetseitewww.smul.sachsen.de

Weitere zuständige Behörden

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 53 Künstliche Radioaktivität, Referat 54 Natürliche Radioaktivität

Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft

Formulare / Merkblätter für die gesetzliche Entlassung von Rückständen aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung