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Wertstoffe, Abfallwirtschaft

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Organisation der Abfallwirtschaft

Verwaltungsstruktur

Der Freistaat Sachsen mit einer Gesamtfläche von 18.409 km² ist in die drei Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leip­zig unterteilt. Im Weiteren setzt sich die Verwaltung in Sachsen aus 10 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten zusammen. Der Verwaltungsatlas beinhaltet u.a. Informationen zu räumlichen Zuständigkeitsbereichen von Behörden des Freistaates Sachsen.

Abfallbehörden

Abfallbehörden sind in Sachsen gemäß § 13 SächsABG

  • das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) als oberste Abfallbehörde,
  • die Landesdirektionen (LD) als höhere Abfallbehörden und
  • die Landkreise (LKR) und Kreisfreien Städte (KfS) als untere Abfallbehörden

Einzelne Zuständigkeiten sind in der zugehörigen Zuständigkeits- verordnung des SMUL beschrieben (AboZuVO). Hier werden auch abfallwirtschaftliche Aufgaben weiterer Fachbehörden, wie dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) benannt.

Zur Erfüllung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben haben die Landkreise und kreisfreien Städte 6 Abfallverbände als kom­munale Zweckverbände gegründet. Keinem Verband gehören die kreisfreie Stadt Dresden, der Vogtlandkreis sowie teilweise der Landkreis Nordsachsen.

Abfallverbände in Sachsen

Abbildung: Abfallverbände in Sachsen (Quelle: LfULG, Stand Januar 2010)


  • www.verwaltungsatlas.sachsen.de

Abfallzweckverbände

Die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die nach § 4 Abs. 1 SächsABG gebildeten Abfallverbände sind - jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG.

Das SächsABG weist den Abfallverbänden als Aufgabe zu, die Abfall­wirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle für das Verbandsgebiet zu erstellen sowie die Abfall­entsorgungsanlagen in diesem Gebiet zu errichten und zu betreiben.

Durch die Zusammenschlüsse zu Abfallverbänden können die abfallwirtschaftlichen Aufgaben mit entscheidenden organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteilen wahrgenommen werden. Dies betrifft neben der regionalbezogenen Konzeption der Abfallwirtschaft, insbesondere die Ertüchtigung bestehender Anlagen und die Schaffung neuer Infrastruktureinrichtungen.

Marginalspalte

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Referat 45 Wertstoffwirtschaft

Hans-Dieter Kowalski