Organisation der Abfallwirtschaft
Verwaltungsstruktur
Der Freistaat Sachsen mit einer Gesamtfläche von 18.409 km² ist in die drei Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig unterteilt. Im Weiteren setzt sich die Verwaltung in Sachsen aus 10 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten zusammen. Der Verwaltungsatlas beinhaltet u.a. Informationen zu räumlichen Zuständigkeitsbereichen von Behörden des Freistaates Sachsen.
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Verwaltungsatlas
www.verwaltungsatlas.sachsen.de
Abfallbehörden
Abfallbehörden sind in Sachsen gemäß § 13 SächsABG
- das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) als oberste Abfallbehörde,
- die Landesdirektionen (LD) als höhere Abfallbehörden und
- die Landkreise (LKR) und Kreisfreien Städte (KfS) als untere Abfallbehörden
Einzelne Zuständigkeiten sind in der zugehörigen Zuständigkeits- verordnung des SMUL beschrieben (AboZuVO). Hier werden auch abfallwirtschaftliche Aufgaben weiterer Fachbehörden, wie dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) benannt.
Zur Erfüllung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben haben die Landkreise und kreisfreien Städte 6 Abfallverbände als kommunale Zweckverbände gegründet. Keinem Verband gehören die kreisfreie Stadt Dresden, der Vogtlandkreis sowie teilweise der Landkreis Nordsachsen.
Abfallzweckverbände
Die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die nach § 4 Abs. 1 SächsABG gebildeten Abfallverbände sind - jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG.
Das SächsABG weist den Abfallverbänden als Aufgabe zu, die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle für das Verbandsgebiet zu erstellen sowie die Abfallentsorgungsanlagen in diesem Gebiet zu errichten und zu betreiben.
Durch die Zusammenschlüsse zu Abfallverbänden können die abfallwirtschaftlichen Aufgaben mit entscheidenden organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteilen wahrgenommen werden. Dies betrifft neben der regionalbezogenen Konzeption der Abfallwirtschaft, insbesondere die Ertüchtigung bestehender Anlagen und die Schaffung neuer Infrastruktureinrichtungen.
